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2024-841

Zungenbändchen nicht durchtrennt

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Fallbeschreibung:

Zungenbändchen bei Neugeborenem übersehen: Ein CIRS-Fall

Nach der Geburt meines dritten Kindes fiel mir schnell auf, dass das Zungenbändchen zu kurz war. Ich kannte das schon von Kind zwei.
Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus am zweiten Lebenstag habe ich den Kinderarzt darauf angesprochen, er sah aber keine Grund zur Behandlung. Es reichte ihm, dass das Stillen funktionierte, wie gut, war nicht relevant.
Unsere Kinderärztin sagte bei der U2, unser Kind sei ein eindeutiger Fall und müsse unbedingt behandelt werden, die Nachsorgehebamme sah es genauso. Und so mussten wir mit dem Neugeborenen in eine HNO-Praxis. Im Krankenhaus wäre das alles viel einfacher gewesen, wenn man mich dort ernst genommen hätte.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn Eltern kurz nach der Geburt eine Beobachtung ansprechen und das Gefühl haben, damit nicht ausreichend gehört zu werden, ist das eine belastende Erfahrung – besonders in einer ohnehin intensiven Zeit. Unterschiedliche medizinische Einschätzungen zu einem Befund, wie einem verkürzten Zungenbändchen (Fachbegriff: Ankyloglossum), sind in der Praxis möglich und können dazu führen, dass eine Behandlung erst später und mit zusätzlichem Aufwand für die Familie stattfindet.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Eigene Beobachtungen und frühere Erfahrungen mit einem älteren Kind können wertvolle Hinweise sein – es ist möglich, diese gezielt in das Gespräch einzubringen.

  • Konkrete Vorerfahrungen lassen sich beim Gespräch mit dem Gesundheitspersonal benennen, zum Beispiel: „Bei meinem zweiten Kind hatte ich denselben Befund – damals wurde das Zungenbändchen durchtrennt. Kann man das hier ebenfalls prüfen?“ Das kann helfen, die eigene Beobachtung einzuordnen und eine erneute Einschätzung anzuregen.
  • Es ist möglich, gezielt nach den Kriterien zu fragen, nach denen ein verkürztes Zungenbändchen beurteilt wird – und welche Auswirkungen es langfristig auf Stillen, Sprechen oder Schlucken haben kann.
  • Wenn die Einschätzung einer Fachperson Fragen offen lässt, ist es möglich, noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus eine zweite Meinung – etwa durch eine andere Kinderärztin oder einen anderen Kinderarzt – zu erbitten.
  • Die Nachsorgehebamme oder die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt bei der U2 (Vorsorgeuntersuchung in der zweiten Lebenswoche) sind mögliche Anlaufstellen, um einen Befund erneut einschätzen zu lassen, wenn im Krankenhaus Unsicherheit zurückbleibt.

Worauf Sie achten können

  • Zeigt das Neugeborene Schwierigkeiten beim Stillen oder Trinken – etwa Schmerzen bei der Mutter, ein schlechtes Andocken oder ein unruhiges Trinkverhalten – kann das ein Hinweis auf ein zu kurzes Zungenbändchen sein.
  • Eigene Vorerfahrungen mit Geschwisterkindern sind für das Gespräch mit Fachpersonen relevant und können aktiv eingebracht werden.
  • Bei unterschiedlichen Einschätzungen verschiedener Fachpersonen ist es möglich, nachzufragen, worauf die jeweilige Beurteilung beruht – und welche Vor- und Nachteile eine Behandlung zu einem frühen Zeitpunkt hat.
  • Ein verkürztes Zungenbändchen lässt sich ambulant behandeln – je früher, desto einfacher verläuft der Eingriff in der Regel. Eine frühe Abklärung ist daher möglich und kann spätere Wege ersparen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: Neugeborene (bis 27 Tage alt)
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: keine Angabe

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