2025-082
Allein gelassen: Nicht kommunizierte Diagnose nach Fehlgeburt
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Ich war 9 Monate nach einer unkomplizierten Fehlgeburt ohne Ausschabung in der 7SSW bei meiner Gyn, da die Versuche schwanger zu werden seitdem scheiterten. Ich bat um Hilfe bei der Ursachenfindung und sprach auch verschiedene Dinge (z. B. Hormonspiegel kontrollieren, Schilddrüsenwerte checken) an, die ich gerne checken lassen würde. Ich war natürlich verunsichert und gerade weil diese eine Schwangerschaft kam, aber nicht blieb und seitdem eben keine mehr zustande kam, verstand ich es nicht.
Ohne mir davon etwas zu sagen wurde mir eine Anpassungsstörung diagnostiziert. Das ganze habe ich erst bei einem Arztwechsel dann im Auszug meiner Patientenakte gelesen. Ich finde es ein Unding, dass Patienten mit solchen Anliegen nicht nur alleine gelassen und nicht ernst genommen werden, sondern direkt als psychisch krank abgestempelt werden.
Eine Fehlgeburt und der anschließende unerfüllte Kinderwunsch können eine zutiefst belastende Erfahrung sein – körperlich wie emotional. Wenn Betroffene dann den Eindruck gewinnen, mit ihren konkreten medizinischen Fragen nicht gehört zu werden, und erst im Nachhinein von einer Diagnose erfahren, die ihnen gegenüber nie erwähnt wurde, ist das ein schwerer Vertrauensbruch.
Der vorliegende Fall zeigt eine Situation, in der eine Patientin gezielt nach körperlicher Abklärung fragte – und stattdessen eine psychische Diagnose in ihrer Akte vorfand, ohne jemals darüber informiert worden zu sein. Diagnosen gehören zum Kern der ärztlichen Kommunikation: Betroffene haben das Recht, über jede Diagnose informiert zu werden und dazu Stellung nehmen zu können.
Wer mit konkreten medizinischen Anliegen in eine Praxis geht, kann verschiedene Möglichkeiten nutzen, um die eigene Versorgung aktiv mitzugestalten.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
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