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2025-082

Allein gelassen: Nicht kommunizierte Diagnose nach Fehlgeburt

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Fallbeschreibung:

Diagnose verschwiegen nach Fehlgeburt: Patientensicherheit

Ich war 9 Monate nach einer unkomplizierten Fehlgeburt ohne Ausschabung in der 7SSW bei meiner Gyn, da die Versuche schwanger zu werden seitdem scheiterten. Ich bat um Hilfe bei der Ursachenfindung und sprach auch verschiedene Dinge (z. B. Hormonspiegel kontrollieren, Schilddrüsenwerte checken) an, die ich gerne checken lassen würde. Ich war natürlich verunsichert und gerade weil diese eine Schwangerschaft kam, aber nicht blieb und seitdem eben keine mehr zustande kam, verstand ich es nicht.

Ohne mir davon etwas zu sagen wurde mir eine Anpassungsstörung diagnostiziert. Das ganze habe ich erst bei einem Arztwechsel dann im Auszug meiner Patientenakte gelesen. Ich finde es ein Unding, dass Patienten mit solchen Anliegen nicht nur alleine gelassen und nicht ernst genommen werden, sondern direkt als psychisch krank abgestempelt werden.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Mein Anliegen wurde abgetan, als würde ich übertreiben und hätte keinen Grund zur Sorge. Man vertraut sich der Ärztin an und sie stellt einfach eine ganz andere Diagnose, anstatt mir bei der eigentlich notwendigen diagnostik zu helfen.

Verbesserungsvorschläge:

Nur weil eine Frau schon mal schwanger war, sollte es nicht abgetan werden, wenn sie gerne diagnostik bezüglich des unerfüllten kinderwunsch hätte.

Weitere Infos:

Man fühlt sich alleine gelassen und verliert das Vertrauen in Ärzte und vor allem in seinen eigenen Körper

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Fehlgeburt und der anschließende unerfüllte Kinderwunsch können eine zutiefst belastende Erfahrung sein – körperlich wie emotional. Wenn Betroffene dann den Eindruck gewinnen, mit ihren konkreten medizinischen Fragen nicht gehört zu werden, und erst im Nachhinein von einer Diagnose erfahren, die ihnen gegenüber nie erwähnt wurde, ist das ein schwerer Vertrauensbruch.

Der vorliegende Fall zeigt eine Situation, in der eine Patientin gezielt nach körperlicher Abklärung fragte – und stattdessen eine psychische Diagnose in ihrer Akte vorfand, ohne jemals darüber informiert worden zu sein. Diagnosen gehören zum Kern der ärztlichen Kommunikation: Betroffene haben das Recht, über jede Diagnose informiert zu werden und dazu Stellung nehmen zu können.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer mit konkreten medizinischen Anliegen in eine Praxis geht, kann verschiedene Möglichkeiten nutzen, um die eigene Versorgung aktiv mitzugestalten.

  • Anliegen schriftlich festhalten: Vor dem Termin ist es möglich, die eigenen Fragen und Wünsche auf einem Zettel zu notieren und diese direkt zu Beginn des Gesprächs zu übergeben oder vorzulesen – zum Beispiel: „Ich würde gerne folgende Werte kontrollieren lassen: Hormonspiegel, Schilddrüse. Kann ich dazu heute Überweisungen bekommen?“
  • Aktiv nach Diagnosen fragen: Am Ende eines Termins kann gezielt nachgefragt werden, welche Diagnose – falls eine gestellt wurde – in der Akte vermerkt wird. Ein möglicher Einstieg: „Werden Sie heute etwas in meiner Akte dokumentieren? Wenn ja, was genau?“
  • Einsicht in die Patientenakte beantragen: Patient:innen haben in Deutschland ein gesetzliches Recht auf vollständige Einsicht in ihre Patientenakte (§ 630g BGB). Dieses Recht kann jederzeit – also auch während einer laufenden Behandlung – schriftlich oder mündlich geltend gemacht werden.
  • Eine zweite Meinung einholen: Wenn das Gespräch nicht zufriedenstellend verläuft oder Anliegen nicht aufgegriffen werden, ist es jederzeit möglich, eine andere Praxis aufzusuchen oder gezielt eine gynäkologische Praxis mit Schwerpunkt Kinderwunsch zu kontaktieren.

Worauf Sie achten können

  • Wurden Ihre konkreten Fragen im Gespräch aufgegriffen und beantwortet – oder übergangen?
  • Wissen Sie, welche Diagnosen aktuell in Ihrer Akte stehen? Sie können jederzeit um einen Aktenausdruck oder eine Zusammenfassung bitten.
  • Haben Sie die Möglichkeit, sich bei Unsicherheit an eine Praxis mit gynäkologischem Kinderwunsch-Schwerpunkt oder an eine Beratungsstelle zu wenden?
  • Falls Sie sich nach einem Arzttermin nicht ernst genommen oder allein gelassen fühlen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, vertrauliche Beratung – telefonisch, online und in vielen Regionen auch persönlich.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 19-29 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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