2024-1475
Bruch nicht erkannt
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Hatte einen Sturz, worauf durch die Ambulanz in der nächstliegende Klinik vor zur Notaufnahme gefahren wurde.
Dort wurde ein Röntgen des Beines gemacht, wo nur eine Prellung diagnostiziert, und nach zwei Wochen. Weiterhin vom Facharzt zudem Dehnung am Knie diagnostiziert. Nach vier Wochen weiteren Schmerzen, kam erst ein CT in Frage und da kam erst der Bruch zum Vorschein. Ist das nun ein Behandlungsfehler?
Ein Sturz mit anhaltenden Schmerzen ist belastend – körperlich wie emotional. Besonders schwer kann es sein, wenn man das Gefühl hat, mit den eigenen Beschwerden nicht ausreichend gehört zu werden, und eine ernsthafte Verletzung zunächst unentdeckt bleibt.
Knochenbrüche (Frakturen) sind nicht immer auf den ersten Röntgenbildern eindeutig sichtbar – das gilt vor allem für bestimmte Brucharten oder Körperstellen. Eine Computertomografie (CT), bei der der Körper schichtweise dreidimensional abgebildet wird, kann solche Verletzungen oft besser darstellen als ein einfaches Röntgenbild. In manchen Fällen wird dieses Verfahren erst dann eingesetzt, wenn Beschwerden länger anhalten als erwartet. Dass eine Diagnose sich im Verlauf verändert oder ergänzt, ist medizinisch nicht ungewöhnlich – es bedeutet nicht automatisch, dass ein Fehler gemacht wurde, schließt dies aber auch nicht aus.
Wer nach einer Verletzung weiter behandelt wird und sich unsicher fühlt, ob die Diagnose stimmt, kann verschiedene Wege nutzen, um aktiv zu bleiben.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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Die Betriebskrankenkassen:
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