2026-238
Mangelnde Pflege, fehlerhafter Arztbrief, fehlende Medikation und Hilfsmittel
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Ein Patient Ende 80 mit Parkinson und Demenz wurde nach vier Wochen aus der Klinik ins Pflegeheim entlassen. Dort hatte man vorab klargestellt, dass man den Patienten nur mit den entsprechenden Hilfsmitteln aufnehmen würde.
Nachdem der Patient in der Klinik vier Wochen lang im Rollstuhl und im Bett fixiert war bat ich also das Krankenhaus um ein Rezept für Rollstuhl, Rollator und Fixiergurte. Das Krankenhaus teilte mit, man könne nur für den Rollstuhl sorgen. Danach hörte ich nichts mehr über den Rollstuhl. Auf Nachfrage schaute ein Pfleger dann mal im Computer nach und teilte mit, der Rollstuhl sei „im System angefordert“. Dennoch wurde der Patient dann – trotz aller Absprachen – ohne Rollstuhl ins Pflegeheim überstellt. Für sämtliche andere Hilfsmittel (Rollator, Sitzhose, Inkontinenz-Material) musste ich mir erst ein Rezept vom Hausarzt besorgen, der diese aber auch erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ausstellen konnte.
Auch der ärztliche Fragebogen, der mir von der Klinik gegeben worden war und den ich dem Pflegeheim vorab zuschickte war nicht korrekt. Zum Beispiel stand dort, der Patient könne selbständig laufen (Aha. Weshalb dann die Fixierung im Rollstuhl?), sei nachts „immer“ ruhig und kümmere sich nachts selbst um die Inkontinenzversorgung (beides nicht richtig).
Ich bat dann darum, den ärztl. Fragebogen zu korrigieren, da keineswegs sicher sei, dass das Pflegeheim ihn aufnehme, wenn er nachts unruhig ist. Womöglich müsse ich jetzt andere Pflegeheime kontaktieren. Daraufhin teilte mir der Arzt mit, der Mitarbeiter vom sozialen Dienst halte eine Korrektur für unnötig, ich hätte ja ein Pflegeheim gefunden. (Seit wann entscheidet der soziale Dienst über den ärztl. Fragebogen? Und es war keineswegs sicher, dass ihn das Pflegeheim aufnehmen würde.).
Letztendlich wurde der ärztl. Fragebogen dann tatsächlich aktualisiert, allerdings steht da immer noch, er sei „nicht inkontinent“, was definitiv nicht zutrifft. Außerdem wurde der Patient ohne jegliche Hilfsmittel und mit Medikamentenversorgung für nur einen Tag ins Pflegeheim überstellt.
Zudem gab die Klinik dem Patienten nur Medikamente für einen Tag mit. Ich setzte natürlich sofort alle Hebel in Bewegung, um ein neues Rezept vom bisherigen Hausarzt zu bekommen. Dennoch entstand eine Lücke – die letzte Medikamentengabe war am Abend des Entlassungstags, und am Nachmittag des Folgetags hatte der Patient einen Krampfanfall – womöglich eine Entzugserscheinung, da Psychopharmaka nicht plötzlich abgesetzt werden sollten.
Außerdem musste ich leider feststellen, dass in der Klinik so gut wie keine Körperpflege stattfindet. Der Patient wurde in den vier Wochen seines Aufenthalts dort kein einziges Mal geduscht. Niemand putzte ihm die Zähne oder rasierte ihn. Er kann das alles nicht mehr selbst. Letztendlich übernahmen eine Angehörige und ich es dann, ihm bei unseren Besuchen die Zähne zu putzen, ihn zu rasieren und ihm die Haare zu waschen. Für ein Krankenkhaus ist die Klinik erstaunlich entspannt, was Keime angeht.
Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist für schwer pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine besonders anspruchsvolle Phase – erst recht, wenn viele Dinge gleichzeitig geregelt werden müssen. Dieser Fallbericht schildert, wie viel Energie Angehörige aufwenden können, wenn Absprachen nicht eingehalten werden, Dokumente fehlerhafte Angaben enthalten und die Medikamentenversorgung nach der Entlassung nicht lückenlos gesichert ist.
Konkret beschreibt der Bericht mehrere Schwierigkeiten: Ein ärztlicher Fragebogen – ein Dokument, das dem aufnehmenden Pflegeheim wichtige Informationen über den Zustand des Patienten liefert – enthielt nach Angaben der meldenden Person sachlich falsche Angaben. Vereinbarte Hilfsmittel wie ein Rollstuhl wurden nicht rechtzeitig organisiert. Medikamente wurden nur für einen Tag mitgegeben, was zu einer Versorgungslücke führte. Grundlegende Körperpflege fand nach Schilderung der meldenden Person während des gesamten Klinikaufenthalts kaum statt. Gleichzeitig hebt der Bericht ausdrücklich hervor, dass das Pflegepersonal im aufnehmenden Bereich fachlich kompetent und zugewandt war.
Wer Angehörige bei der Entlassung aus dem Krankenhaus begleitet, kann durch gezielte Nachfragen und schriftliche Absicherungen zu einem ruhigeren Übergang beitragen.
Wer in einer solchen Situation Beratung sucht – etwa zu Rechten bei der Entlassung, zu Hilfsmitteln oder zu Fragen der Pflegeüberleitung – kann sich kostenlos und unabhängig an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden, die telefonisch unter 0800 011 77 22 erreichbar ist. Eigene Erfahrungen – positive wie schwierige – lassen sich auch auf mehr-patientensicherheit.de anonym berichten und tragen so dazu bei, dass andere von ähnlichen Situationen erfahren können.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
Chronisch krank mit ME/CFS: Krankenkasse verweigert Kostenübernahme für Medikamente und Hilfsmittel. Ein Fall zeigt die Versorgungslücken Betroffener.
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Die Betriebskrankenkassen:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patient:innen und Angehörige,
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Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Mehr-Patientensicherheit-Team