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2025-104

Achillessehnen Ruptur nach 2 x Levofloxacin Tabletten

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Fallbeschreibung:

Achillessehnenriss durch Levofloxacin: CIRS-Fall

Obwohl der Patient jeden Tag (ONKO Behandlung Morbus Waldenström) Antibiotikum einnehmen musste, wurde ihm zusätzlich nochmals LEVOFLOXACIN verschrieben. Nach der Einnahme von nur 2 Tabletten erlitt der Patient eine Achillessehnen Ruptur!
Verschrieben von der hämatol. ONKO Station eines „zertifizierten Krebszentrums“. Dass diese Fluorchinolone nur im “ aller schlimmsten Notfall “ u. nicht wie hier vorsorglich verschrieben werden dürfen ist allgemein bekannt.
Beschwerde im KH ergab die einzige Äußerung „Ach das ist aber
ärgerlich!“ Patient Mitte 70 Jahre.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Schlecht ist besonders, das auf Grund der ONKO Behandlung CHEMO Therapie: KEINE OP der Achillessehnen Ruptur erfolgen konnte, weil schwere Wundheilungsstörungen zu befürchten sind .

Verbesserungsvorschläge:

Bessere Schulung/Info der Ärzte über solche „sehr Problem behaftete“ Medikamente. Mir persönlich (Ehefrau des Patienten ) wurde vor Jahren genau dieses LEVOfloxacin schon einmal vom HNO Arzt verschrieben. Da ich die Problematik kannte, habe ich aber damals die Einnahme verweigert .

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine schwere Erkrankung wie Morbus Waldenström – eine seltene Form des Blutkrebs – erfordert oft die gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente. Gerade in solchen komplexen Behandlungssituationen kann es vorkommen, dass Wechselwirkungen oder bekannte Risiken einzelner Wirkstoffe nicht ausreichend berücksichtigt werden.

In diesem Fall wurde einem Patienten, der bereits täglich ein Antibiotikum einnahm, zusätzlich Levofloxacin verschrieben – ein Antibiotikum aus der Gruppe der Fluorchinolone. Diese Wirkstoffgruppe ist mit einem bekannten Risiko für Sehnenschäden verbunden, insbesondere an der Achillessehne. Der Patient erlitt nach der Einnahme von nur zwei Tabletten einen Achillessehnenriss (medizinisch: Achillessehnenruptur). Aufgrund seiner laufenden Chemotherapie war eine operative Behandlung nicht möglich, da schwere Wundheilungsstörungen zu befürchten gewesen wären. In einer Situation wie dieser – mit einer schweren Grunderkrankung, komplexer Medikation und eingeschränktem körperlichem Zustand – gab es für den Betroffenen keinen realistischen Spielraum, das Risiko eigenständig zu erkennen und einzugreifen. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Angehörige, die Patient:innen bei Arztgesprächen oder Krankenhausaufenthalten begleiten, können eine wichtige unterstützende Rolle übernehmen – wenn sie das möchten und dazu in der Lage sind.

  • Es ist möglich, gezielt nachzufragen, wenn ein neues Medikament verschrieben wird – etwa: „Verträgt sich dieses Mittel mit den Medikamenten, die mein Angehöriger bereits einnimmt?“ oder „Gibt es besondere Risiken, die wir kennen sollten?“
  • Angehörige können eine aktuelle Liste aller Medikamente (mit Wirkstoffname, Dosierung und Einnahmefrequenz) führen und diese bei jedem Arzttermin oder einer Krankenhausaufnahme vorlegen. Auch Neben- und Wechselwirkungen lassen sich so leichter besprechen.
  • Beim Erhalt eines neuen Medikaments kann der Beipackzettel auf Warnhinweise geprüft werden – bei Fluorchinolonen wie Levofloxacin wird dort ausdrücklich auf Sehnenprobleme hingewiesen. Bei Unklarheiten ist eine Rückfrage bei Apotheker:innen möglich, die oft gut erreichbar und auf solche Fragen spezialisiert sind.
  • Wenn Angehörige das Gefühl haben, dass ein Risiko nicht ernst genommen wurde, können sie eine zweite ärztliche Meinung einholen oder das Gespräch mit einer anderen Fachkraft suchen – das ist ein legitimes Mittel zum Schutz der Patient:innen.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine vollständige und stets aktualisierte Medikamentenliste – mit Wirkstoffnamen (nicht nur Handelsnamen) – erleichtert es dem Behandlungsteam, Risiken frühzeitig zu erkennen. Viele Apotheken helfen bei der Erstellung eines sogenannten Medikationsplans.
  • Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ermöglicht es Angehörigen, im Ernstfall rechtlich abgesichert für die betroffene Person zu sprechen und Entscheidungen zu treffen.
  • Eine Notfallkarte oder ein kleines Dokument mit wichtigen Diagnosen, aktuellen Medikamenten und bekannten Unverträglichkeiten kann im Portemonnaie mitgeführt werden – auch für den Fall, dass die betroffene Person selbst nicht sprechen kann.
  • Apotheken bieten auf Wunsch eine Medikationsanalyse an, bei der alle eingenommenen Mittel systematisch auf Wechselwirkungen geprüft werden – ein Angebot, das sich besonders bei mehreren gleichzeitigen Medikamenten empfiehlt.

Sie sind nicht allein

Wer als Betroffener oder Angehöriger eine belastende Erfahrung in der medizinischen Versorgung gemacht hat, kann sich kostenlos und unabhängig an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Auf mehr-patientensicherheit.de finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu teilen – damit andere davon lernen können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: männlich

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