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2024-1558

MRSA Keim in Lunge

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Fallbeschreibung:

MRSA-Infektion nach Hüft-OP: Späterkennung und COPD-Risiko

Meine Mutter hatte COPD sie stürzte und brach sich den Oberschenkelhalsbruch. Sie wurde trotz COPD unter Vollnarkose gesetzt über Alternative keine Aufklärung. Nach 2 Tagen wurde sie trotz schlechten Werten auf Normalstadion verlegt. Es verschlie Momente sich.. 2 Nächte mit Luftnot hatte sie,. sie wurde da sogar in ein Einzelzimmer verlegt. Ich fand am Samstag sie auf Intensivstation im Koma vor. Der MRSA Keim in ihrer Lunge wurde zu spät erkannt und mir verheimlicht. Es fanden sich noch Kokken in ihrer Lunge. Ihr Blut wurde immer saurer trotzdem wurde keine NIV Therapie durchgeführt. Letztlich starb sie an einer eitrige Lungenentzündung.

Gut gelaufen:

Garnichts

Schlecht gelaufen:

Kein Arzt gesehen und gesprochen auf Normalstadion. Sie ließen sie mit Luftnot liegen

Verbesserungsvorschläge:

Das Krankenhaus kontrollieren von außerhalb

Weitere Infos:

Ich werde klagen auch ohne Rechtsschutz

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Den Verlust eines nahestehenden Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt zu erleben, ist eine tiefe Erschütterung – besonders dann, wenn das Gefühl bleibt, dass wichtige Informationen nicht weitergegeben wurden und Warnsignale nicht ernst genommen wurden. Solche Erfahrungen hinterlassen nicht nur Trauer, sondern oft auch Fragen, Hilflosigkeit und Wut.

In diesem Fall handelte es sich um eine ältere Patientin mit einer vorbestehenden Lungenerkrankung – einer COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung, bei der die Atemwege dauerhaft verengt sind) – die nach einem Oberschenkelhalsbruch operiert wurde. Im weiteren Verlauf entwickelte sich eine schwere Lungenentzündung, verursacht durch MRSA (ein bestimmtes Bakterium, das gegen viele Antibiotika unempfindlich ist). Für die Patientin selbst gab es in den kritischen Phasen dieses Verlaufs keinen realistischen Spielraum, aktiv einzugreifen – sie war schwer krank und zuletzt nicht mehr ansprechbar. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen in einer solchen Situation tun können

  • Wenn eine nahestehende Person nach einer Operation über Atemnot klagt oder sichtlich schlechter wird, ist es möglich, aktiv das Pflegepersonal anzusprechen und um eine ärztliche Einschätzung zu bitten – auch mehrfach und auch nachts. Eine mögliche Formulierung: „Ich mache mir ernsthafte Sorgen um den Zustand meiner Mutter – ich bitte darum, dass jetzt ein Arzt oder eine Ärztin sie untersucht.“
  • Angehörige können darum bitten, über Befunde und Testergebnisse informiert zu werden. Bei einer Verlegung in ein Einzelzimmer oder auf eine Intensivstation ist es möglich, direkt zu fragen: „Was ist der Grund für diese Verlegung, und welche Keime oder Infektionen wurden festgestellt?“
  • Es ist möglich, Beobachtungen schriftlich festzuhalten – mit Datum und Uhrzeit. Diese Aufzeichnungen können später hilfreich sein, wenn es darum geht, den Verlauf nachzuvollziehen oder medizinrechtliche Schritte einzuleiten.
  • Angehörige können eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher im Krankenhaus ansprechen – das sind beauftragte Personen, die Patienten und Angehörigen helfen, ihre Anliegen gegenüber der Einrichtung zu vertreten.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und ein Patientenverfügung ermöglichen es, im Voraus festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf und welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden – auch in Bezug auf Beatmungstherapien wie die NIV (nicht-invasive Beatmung, bei der eine Atemmaske statt eines Schlauchs verwendet wird).
  • Bei vorbestehenden Erkrankungen wie COPD kann es hilfreich sein, vor einem geplanten Eingriff schriftlich festzuhalten, welche Narkosealternativen besprochen wurden und welche Aufklärung stattgefunden hat.
  • Es ist möglich, im Krankenhaus frühzeitig nach einem sogenannten Behandlungsplan oder Entlassungsplan zu fragen – um zu verstehen, welche Kontrollwerte überwacht werden und ab wann eine Rückverlegung auf eine Überwachungsstation vorgesehen wäre.
  • Wer eine Beschwerde einreichen oder rechtliche Schritte prüfen möchte, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder einen Medizinischen Dienst (MD) um eine Akteneinsicht und Begutachtung bitten – beides ist kostenlos möglich.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie nach einem solchen Erlebnis Unterstützung suchen – sei es bei der Aufarbeitung, der Einsicht in Krankenunterlagen oder bei offenen Fragen zur Versorgung –, ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter 0800 011 77 22 (kostenlos) erreichbar. Weitere Informationen und Berichte von Betroffenen finden Sie auch auf mehr-patientensicherheit.de.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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