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2025-045

Trotz akuter Infektion Behandlung erst in 2 Monaten

Fallbeschreibung:

Nachdem ich über die Feiertage starke Schmerzen beim Beißen im Unterkiefer bekommen habe mit Druck- und Spannungsgefühle im Zahnfleischbereich und Kribbeln in der Unterlippe, hat mein Zahnarzt eine akute Zahnwurzelentzündung diagnostiziert. Er hat mich an einen Oralchirurgen verwiesen zur Zahnwurzelspitzenresektion. Zur Unterdrückung der Entzündung hat er Amoxicillin für eine Woche angesetzt. Der Beratungstermin beim Oralchirurgen war 3 Wochen später. Leider hat das Antibiotikum allerdings nur 2 Wochen vorgehalten, sodass meine Beschwerden sogar noch schlimmer wieder zurückkamen. Mein Zahnarzt hat zur Überbrückung bis zum Termin beim Oralchirurgen ein 2. Mal Amoxicillin angeordnet und darum gebeten, dem Oralchirurgen die Dringlichkeit klarzumachen. Der Oralchirurg hat schließlich die Dringlichkeit erkannt, der Termin für die Behandlung war dann aber trotzdem erst knapp 4 Wochen später möglich. Da ich befürchtete, dass ich bis dahin noch mindestens ein 3. Mal mit Antibiotikum behandeln werden muss, habe ich noch einen anderen Oralchirurgen aufgesucht, mit der Hoffnung, dass dieser früher einen Termin für mich hat. Dieser sagte mir allerdings, dass er sogar erst in 2 Monaten einen Termin für mich hätte. In meinen Augen ist das bei einer so akuten Entzündung, die Antibiotika bedarf, unterlassene Hilfeleistung. Wie kann man einen Patienten mit dieser Diagnose 2 Monate laufen lassen und in Kauf nehmen, ihn über so einen langen Zeitraum mit Antibiotika zu behandeln, um die Zeit bis zum Termin zu überbrücken. Für mich ist das grob fahrlässig und ein medizinisches Desaster. Jeder Zahnarzt ist dazu verpflichtet, Akuttermine freizuhalten. Und wenn das kein behandlungsbedürftiger Akutfall ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

30-49 Jahre

Art der EInrichtung:

Zahnarztpraxis, Ambulante Praxis

Geschlecht:

männlich

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