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2024-1576

Erstickungstod bei Bewusstsein in klinischer Sterbephase

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Fallbeschreibung:

Palliativversorgung: Wenn Sterbende nicht ausreichend begleitet werden

Zustand des Patienten: Leukämie in Behandlung
Patient kam mit reduziertem Allgemeinzustand und Schmerzen auf die klinische onkologische Station mit dem Ziel einer Beckenkammpunktion zur Klärung der bislang von ärztlicher Seite angenommener gut verlaufender Therapie der Leukämie. Nach eingehenden Voruntersuchungen (CT, Sonographie, MRT, Blutbild) wurde aber ein Rezidiv der Leukämie vermutet. In dem Falle stand keine weitere Medikation mehr zur Verfügung der Grunderkrankung.

Zu diesem Zeitpunkt wurde seitens der vorsorgebevollmächtigten Angehörigen ein Wiederspruch zur schmerzhaften Beckenkammpunktion, sowie aller weiteren invasiven Maßnahmen getätigt – und dies in der Patientenakte dokumentiert.

Auf Station wurde dem Patienten zweimal ein Blasenkatheter angeboten bzw. mitgeteilt, dass einer gelegt wird. Hiergegen widersprachen Patient und Angehörige, zumal die Nutzung der Urinflasche (sofern am Bett vorhanden und bereitgestellt!) möglich war; auch Urin war normal farbig.

In der darauffolgenden Nachtschicht wurde aber dennoch ein Blasenkatheter gelegt (in Akte dokumentiert: Patient wünschte dies angeblich), hierbei wurde der Patient verletzt, Komplikationen traten ein, Spülkatheter musste nachts gelegt werden, um Blutungen aus Genitalbereich zu behandeln. Katheter wurde auch im weiteren Verlauf vom Patienten nicht toleriert. Uns Angehörigen wurde nur die halbe Wahrheit gesagt, nämlich dass der Spülkatheter wg. blutiger Koagel notwendig war, nicht aber dass zuvor Versuche des Legens eines normalen DKs unternommen wurde und es dabei zu Komplikationen und Intoleranz kam (war aus Akte im Nachhinein ersichtlich).

Am Abend des nächsten Tages auf Station wurde Patient von einer Pflegerin gefragt, ob er zum Sterben bereit sei (uns Angehörigen wurde mitgeteilt, dass das urinale Bluten als auch die MRT Ergebnisse auf einen fortgeschrittenen Prozess der Leukämie hindeuteten). Patient willigte dem Sterbeprozess ein (der angeblich sogar über Nacht eintreten könne) und bekam kurz darauf einen Morphiumperfusor, auch aufgrund der Schmerzen angehängt. Es fand aber keine Aufklärung über den weiteren Verlauf statt – besonders: dass Essens und Getränkegabe ab dem Moment eingestellt werden und sich Pflegeteam und Ärzte zurück ziehen werden.

In den folgenden zwei Tagen lag Patient ohne Mundbefeuchtung, ohne Trinken/Nahrung im Bett (wir Angehörigen sollten auch hier nichts machen), und trotz bekannter Verstopfung und Blähbauch wurden auch hier keine pflegerischen Maßnahmen durchgeführt. Im Verlauf bildete sich schleimiges Sekret im Mundbereich, der beim Patient aufgrund Aspiration zu leidenden Hustenanfällen führte.

Die Bitte, den Patient im Mundbereich abzusaugen, wurde nach erfolgloser oraler Absaugung nasal (vermutlich sogar tracheal – Anm.: Widerspruch zu invasiver Maßnahmen bestand weiterhin) versucht; hierbei kam es zu einsetzender nasalen Blutung. In den folgenden Minuten entwickelte sich stärker werdende, brodelige Atemgeräusche, Blut wurde vom Patient gehustet. Wir Angehörige wurden mit Nierenschalen versorgt, um das Blut des Patienten zu sammeln, Pfleger kümmerten sich aber um andere Patienten auf Station, kamen nur bei Betätigung der Notfallklingel. Auf Bitten, ein Arzt möge vorbeikommen zur Sedierung, wurde initial nicht mit Priorität gefolgt.

Erst auf nachdrücklicher Aufforderung sofort ein Arzt herbeizuholen, wurde der Bereitschaftsarzt zu dem Notfall hinzugezogen (dieser hatte allerdings am Abend des Wochenendes das ganze Klinikgebäude zu versorgen). Erst nach ca. 2-3 Stunden langsamen Ertrinkens durch das Nasenbluten des Patienten wurde ein Sedativum per Perfusor angeschlossen, der allerdings nicht mehr richtig wirkte und Patient unter brodeligen Schreien, schweißgebadet bei heftigen Abwehrverhalten erstickend – im Beisein von Arzt, Pflegern und Angehörigen verstarb.
Grausame Bilder eines qualvollen Todes bleiben zurück.

Gut gelaufen:

Der Zimmernachbar des Patienten wurde nach der Einleitung der Sterbephase (Morphiumperfusor) in ein anderes Zimmer gebracht. Für die Angehörigen wurde ein Bett bereitgestellt und durften ohne Einhaltung der Besuchszeiten kontinuierlich beim Patienten bleiben – was auch durchgehend genutzt wurde. Generell war der erlebte Umgang auf Station zu Angehörigen und Patient freundlich – abgesehen von den geschilderten Ereignissen.

Schlecht gelaufen:

1) Missachtung des Patientenwillen und Wiedersetzung gegen invasive Maßnahmen mitten in der Nacht bei der Verabreichung des DK. Man hätte durchaus am nächsten Morgen eine Aufklärung geben können, die vielleicht eine Zustimmung bewirken könnte. So bleibt der Vorwurf der Missachtung des Patientenwillen und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ebenso beim Absaugvorgang gingen die Maßnahmen zu weit, letzteres führte sogar vermeintlich zum verfrühten Tode. Unklar ist, ob die Pfleger einen ärztlichen Auftrag erhielten und qualifiziert für die Maßnahme waren. 2) Aufklärungen zu dem Maßnahmen, besonders der Sterbephase, fand nicht statt. Optionen eines „anderen“ Sterbens wurden nicht gegeben, obwohl Hospiz oder „Auslandsaufenthalt“ nicht ausgeschlossen waren. 3) Auf Station war man personell und situativ nicht auf Notfälle und letztendlich auf irgendeine Form der Sedierung vorbereitet – gemäß Leitlinien hätte hier aber anders und viel schneller als auch früher gehandelt werden müssen – um die Qualen zu lindern.

Verbesserungsvorschläge:

– mehr Personal, um sich dem Patienten in seiner wohl „intensivsten“ Phase des Sterbens annehmen zu können. – mehr Einbindung des Patientenwillen – Anwendung von Leitlinien zur Pflege und Sedierung – Bevorratung von Seditiva auf den „kritischen Stationen“ und Schulungen von Personal, wann dieses einzusetzen ist. – Schulung von Notfallmanagement im Fall von außerplanmäßigen Prozessen – alle Maßnahmen zur Verbesserung der o.g. schlecht gelaufenen Punkte.

Weitere Infos:

Ich habe meinen Glauben an die humane und ethische palliative Medizin verloren und habe nun Angst vorm Sterben. Als Patient ist man in so einer Phase abhängig von richtigen Maßnahmen aber vor allem schutz- und hilflos. Kombiniert mit schwacher klinischen Personaldecke sind solche Fälle des qualvollen Todes jederzeit wieder möglich. Ich möchte in so einem Fall nicht in Deutschland sterben wollen.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der einschneidendsten Erfahrungen im Leben – und wenn dieser Prozess mit Leid und dem Gefühl von Hilflosigkeit verbunden ist, hinterlässt das tiefe Spuren. Was Angehörige in diesem Fall erlebt haben, ist außerordentlich belastend: Sie waren dabei, haben sich gekümmert, haben eingegriffen, wo sie konnten – und waren dennoch mit einer Situation konfrontiert, die sich ihrer Kontrolle entzog.

In der Sterbephase – dem medizinisch begleiteten Prozess des natürlichen Sterbens – sind Patientinnen und Patienten auf die kontinuierliche Fürsorge des Behandlungsteams angewiesen. Wenn in dieser Phase Entscheidungen ohne vollständige Aufklärung getroffen werden, der dokumentierte Patientenwille nicht konsequent berücksichtigt wird und pflegerische sowie medizinische Maßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden, können Situationen entstehen, in denen weder Betroffene noch Angehörige ausreichend schützend einwirken können. In einem solchen Moment gab es für die Betroffenen keinen realistischen Spielraum zum Eingreifen – das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Auch wenn in akuten Krisensituationen am Lebensende wenig Raum bleibt, gibt es Punkte, an denen Angehörige im Vorfeld und im Verlauf einer solchen Behandlung eine unterstützende Rolle einnehmen können – wenn sie das möchten und es ihnen möglich ist.

  • Den Patientenwillen schriftlich sichern und aktiv kommunizieren: Eine Patientenverfügung (ein Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welchen medizinischen Maßnahmen sie zustimmt oder widerspricht) und eine Vorsorgevollmacht (die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson zur Entscheidung im Behandlungsfall) können helfen, den Willen der betroffenen Person verbindlich zu dokumentieren. Es ist möglich, diese Unterlagen bei der Aufnahme aktiv anzusprechen und zu fragen, wer auf Station für deren Einhaltung zuständig ist – zum Beispiel mit den Worten: „Wir haben eine Patientenverfügung dabei. Wer ist unsere Ansprechperson, wenn wir sicherstellen möchten, dass sie berücksichtigt wird?“
  • Beim Aufnahme- oder Aufklärungsgespräch nach dem weiteren Verlauf fragen: Wenn ein Übergang in die Palliativversorgung (Begleitung und Linderung von Beschwerden am Lebensende, ohne Heilungsabsicht) oder in die Sterbephase angesprochen wird, ist es möglich, konkret nachzufragen: welche Maßnahmen dann noch durchgeführt werden, was eingestellt wird, wie Beschwerden gelindert werden – und wer im Notfall erreichbar ist.
  • Alternativen erfragen: In einer solchen Situation kann nach Alternativen zum stationären Sterben gefragt werden – etwa nach einem Hospiz (einer Einrichtung, die auf Begleitung Sterbender spezialisiert ist) oder einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Es ist möglich, diese Frage ausdrücklich zu stellen: „Welche anderen Orte oder Formen der Begleitung wären für unsere Situation denkbar?“
  • Im Krisenmoment laut und klar um Unterstützung bitten: Wenn Angehörige eine akute Verschlechterung wahrnehmen und keine ausreichende Reaktion erfolgt, ist es möglich, ausdrücklich und wiederholt nach einem Arzt oder einer Ärztin zu verlangen und dabei den dringlichen Charakter der Situation klar zu benennen: „Ich bitte Sie jetzt sofort, einen Arzt zu rufen. Das ist ein Notfall.“

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen – am besten mit Beratung, etwa bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) oder einer Notariatsberatung – und diese bei Krankenhausaufnahme stets mitbringen und übergeben.
  • Sich im Vorfeld über spezialisierte Palliativversorgung informieren: Was ist ein Hospiz? Was ist SAPV? Wie kann man diese Angebote im Bedarfsfall einfordern oder anfragen?
  • Als Angehörige oder Begleitperson eine feste Ansprechperson im Behandlungsteam erbitten – jemanden, der über den aktuellen Zustand informiert und bei Fragen zur Verfügung steht.
  • Sich bewusst machen, dass es erlaubt ist, Fragen zu stellen, Widersprüche anzusprechen und um Dokumenteneinsicht zu bitten – auch während einer laufenden Behandlung.

Sie sind nicht allein

Was Sie als Angehörige erlebt haben, verdient Gehör – und Ihre Erfahrung kann dazu beitragen, die Versorgung anderer Menschen zu verbessern. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD, www.patientenberatung.de) bietet kostenlose Beratung für Betroffene und Angehörige an, auch zu Fragen rund um Patientenrechte und nächste Schritte nach belastenden Erlebnissen. Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie Ihre Erfahrungen anonym melden und damit dazu beitragen, dass solche Situationen erkannt und künftig verhindert werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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