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2025-116

Gesetzliche Zuzahlung

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Fallbeschreibung:

Zuzahlung für nicht erbrachte Therapiezeit: CIRS-Fall

Ich war zur Krankengymnastik und Lymphdrainage 30 Minuten. Ich habe für die Lymphdrainage immer die volle Zuzahlung geleistet, allerdings wird nur eine 20 minütige Lymphdrainage durchgeführt. Darauf hat mich eine Angestellte aufmerksam gemacht, wenn man das anspricht erhält man Ersatztermine. Ohne diese Info wäre mir das nicht aufgefallen so wie vielen anderen Patienten auch nicht. Bei einer verordneten Einheit von 6×30 Minuten werden somit insgesamt 60 Minuten nicht erbracht aber abgerechnet. Das ist Betrug.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es kann vorkommen, dass therapeutische Leistungen – zum Beispiel eine Lymphdrainage (eine manuelle Behandlung zur Förderung des Lymphflusses) – kürzer erbracht werden, als auf dem ärztlichen Rezept (der Verordnung) angegeben ist. Für viele Patientinnen und Patienten ist das kaum bemerkbar, weil im Behandlungsalltag oft wenig Zeit bleibt, auf solche Details zu achten.

In dem geschilderten Fall wurde eine Lymphdrainage von 30 Minuten verordnet und abgerechnet, tatsächlich aber nur 20 Minuten behandelt. Auf diesen Unterschied machte eine Mitarbeiterin der Einrichtung aufmerksam. Ohne diesen Hinweis wäre die Abweichung möglicherweise nicht aufgefallen – eine Situation, die nach Aussage der Betroffenen auch anderen Patientinnen und Patienten so erging.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer möchte, kann einige einfache Schritte nutzen, um den Überblick über die eigene Behandlung zu behalten.

  • Die Behandlungszeit lässt sich diskret mit einem Blick auf die Uhr oder das Smartphone festhalten – ganz ohne Aufwand. So entsteht ein persönlicher Eindruck davon, ob die verordnete Dauer eingehalten wird.
  • Es ist möglich, die eigene Verordnung genau zu lesen und sich zu merken, welche Leistung für wie viele Minuten verschrieben wurde. Diese Information steht auf dem Rezept und darf jederzeit nachgefragt werden.
  • Bei Unklarheiten kann man das Gespräch mit der Praxis suchen – zum Beispiel mit der Formulierung: „Ich habe auf meiner Verordnung 30 Minuten Lymphdrainage stehen. Können Sie mir kurz erklären, wie die Behandlungszeit bei mir eingeteilt ist?“
  • Wenn Bedenken bestehen, ist es möglich, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren. Sie kann erläutern, was exakt abgerechnet wurde, und bei Unstimmigkeiten weiterhelfen.

Worauf Sie achten können

  • Steht auf meiner Verordnung eine genaue Zeitangabe (z. B. „30 Minuten“)? Diese Information ist der Maßstab für die tatsächliche Behandlung.
  • Stimmt die Behandlungszeit, die ich erlebe, ungefähr mit der verordneten Zeit überein?
  • Habe ich die Möglichkeit, meine Krankenkasse um eine Übersicht der für mich abgerechneten Leistungen zu bitten – zum Beispiel über die Patientenquittung oder das Patientenkonto der Kasse?
  • Weiß ich, dass ich Erfahrungen wie diese – auch anonym – auf mehr-patientensicherheit.de melden kann, damit andere davon profitieren?

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Therapeutische Einrichtung (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Hebammenhilfe etc.), Ambulante Praxis
Geschlecht: weiblich

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