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2026-220

Therapie trotz dokumentierter Änderung der Einwilligung

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Fallbeschreibung:

Einwilligung missachtet: Falsche EKT-Methode trotz Dokumentation

Während einer stationären psychiatrischen Behandlung wurde bei mir eine Serie von Elektrokrampftherapien (EKT) durchgeführt.

Nach mehreren bilateralen Behandlungen traten zunehmende Gedächtnisstörungen auf. Daraufhin wurde im Rahmen einer ärztlichen Visite entschieden und in der Patientenakte dokumentiert, dass die folgenden EKT-Behandlungen ausschließlich unilateral durchgeführt werden sollten. Meine Einwilligung bezog sich ab diesem Zeitpunkt nur noch auf eine unilaterale Stimulation.

Bei der nächsten EKT wurde ich zunächst narkotisiert. Unmittelbar vor der Stimulation teilte ein Arzt dem ausführenden Arzt mit, dass die Elektroden unilateral positioniert werden sollten.

Der Arzt hielt diese Information jedoch für ein Missverständnis und entschied sich trotz des Hinweises für eine bilaterale Stimulation. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits narkotisiert und konnte zu dieser Änderung weder informiert noch erneut um Einwilligung gebeten werden.

Später wurde bestätigt, dass die Umstellung auf eine unilaterale Behandlung tatsächlich vereinbart und dokumentiert worden war. Zugleich wurde erklärt, dass diese Änderung innerhalb der Klinik nicht ausreichend kommuniziert worden sei.

Der Fall zeigt aus meiner Sicht mehrere sicherheitsrelevante Schwachstellen: Die aktuelle Einwilligung wurde vor der Behandlung nicht zuverlässig überprüft, die geänderte Behandlungsplanung wurde nicht sicher zwischen den beteiligten Ärzten weitergegeben und es gab offenbar keinen verbindlichen letzten Kontrollschritt vor Einleitung der Narkose, bei dem Patientenakte, aktuelle Einwilligung und geplante Elektrodenposition gemeinsam abgeglichen wurden.

Nach der Behandlung bestanden erhebliche Gedächtnisstörungen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Besonders problematisch war, dass die bereits dokumentierte Änderung meiner Einwilligung und der Behandlungsplanung nicht zuverlässig umgesetzt wurde. Obwohl der Arzt unmittelbar vor der Stimulation ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass die Behandlung unilateral erfolgen sollte, wurde dieser Hinweis nicht überprüft. Stattdessen wurde die Behandlung bilateral durchgeführt, nachdem ich bereits narkotisiert war und deshalb weder informiert noch erneut um Einwilligung gebeten werden konnte. Aus meiner Sicht fehlte ein verbindlicher Sicherheitsmechanismus, der vor Einleitung der Narkose bzw. vor der Stimulation sicherstellt, dass die aktuelle Einwilligung, die Patientenakte und die geplante Elektrodenposition übereinstimmen.

Verbesserungsvorschläge:

Vor jeder EKT sollte unmittelbar vor Einleitung der Narkose ein verbindlicher Sicherheitscheck durchgeführt werden. Dabei sollten mindestens die aktuelle Einwilligung der Patientin oder des Patienten, die dokumentierte Behandlungsform, die geplante Elektrodenposition sowie die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte gemeinsam überprüft und dokumentiert werden. Eine Änderung der Einwilligung oder der Behandlungsplanung sollte besonders gekennzeichnet und bei Übergabe an einen vertretenden Arzt ausdrücklich bestätigt werden. Wenn unmittelbar vor der Behandlung widersprüchliche Informationen vorliegen, sollte die Behandlung unterbrochen werden, bis Patientenakte, Einwilligung und Behandlungsplan eindeutig geklärt sind. Eine Änderung der Behandlungsform sollte nicht erst nach Einleitung der Narkose entschieden werden, wenn die Patientin oder der Patient nicht mehr informiert werden und keine neue Einwilligung erteilen kann.

Weitere Infos:

Der Vorgang wurde später auch strafrechtlich untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Einwilligung in weitere bilaterale Stimulationen zuvor widerrufen worden war und für die folgenden Behandlungen nur noch eine unilaterale Stimulation vereinbart war. Der ausführende Oberarzt erklärte später selbst, dass ihm unmittelbar vor der Stimulation mitgeteilt worden war, dass die Elektroden unilateral positioniert werden sollten. Er hielt diese Information jedoch für ein Missverständnis und entschied sich dennoch für die bilaterale Durchführung. Der damalige leitende Arzt erklärte, dass die Umstellung auf unilateral vereinbart worden sei, die Information darüber jedoch nicht ausreichend an den ausführenden Arzt kommuniziert worden sei. Aus meiner Sicht ist deshalb besonders wichtig zu untersuchen, wie Einwilligungsänderungen bei Behandlungen unter Narkose zuverlässig und verbindlich an alle beteiligten Personen weitergegeben und unmittelbar vor dem Eingriff überprüft werden können.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Fall beschreibt eine Erfahrung, die tief in die körperliche Integrität und das Vertrauen in die medizinische Versorgung eingreift. Wenn eine vereinbarte Änderung der Behandlung nicht zuverlässig umgesetzt wird und die betroffene Person in diesem Moment keine Möglichkeit hat, einzugreifen, ist das eine besonders belastende Situation.

Die Elektrokrampftherapie (EKT) ist ein psychiatrisches Behandlungsverfahren, bei dem unter Vollnarkose elektrische Impulse zur Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen eingesetzt werden. Sie kann bilateral (beide Gehirnhälften) oder unilateral (eine Gehirnhälfte) durchgeführt werden – mit unterschiedlichen Auswirkungen auf das Gedächtnis. In diesem Fall war die Einwilligung der Patientin auf unilaterale Behandlungen beschränkt worden, nachdem Gedächtnisstörungen aufgetreten waren. Diese Änderung war dokumentiert. Dennoch wurde unter Narkose – und damit ohne Möglichkeit der Patientin, noch einzugreifen – eine bilaterale Behandlung durchgeführt. Der vorliegende Fall zeigt, dass in dieser konkreten Situation kein realistischer Handlungsspielraum für die Betroffene bestand. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer eine nahestehende Person bei Behandlungen unter Narkose begleitet oder unterstützt, kann in bestimmten Situationen eine wichtige Rolle übernehmen – sowohl im Vorfeld als auch direkt vor dem Eingriff.

  • Vor einer Behandlungseinheit ist es möglich, gemeinsam mit der betroffenen Person zu klären, welche Behandlungsform zuletzt vereinbart wurde – und diese Information schriftlich festzuhalten. Eine kurze Notiz mit Datum und Vereinbarung kann dabei helfen.
  • Wenn sich die Behandlungsplanung geändert hat, kann eine Begleitperson das Behandlungsteam unmittelbar vor dem Eingriff noch einmal ausdrücklich darauf ansprechen – zum Beispiel: „Es wurde zuletzt vereinbart, dass die Behandlung heute unilateral erfolgt. Ist das in der Akte so dokumentiert?“
  • Bei Unklarheiten oder widersprüchlichen Aussagen ist es möglich, darum zu bitten, die Behandlung kurz zu pausieren, bis die Dokumentation eindeutig geklärt ist. Das ist kein ungewöhnliches Anliegen – es entspricht dem Grundsatz der informierten Einwilligung (der Zustimmung einer Person nach vollständiger Aufklärung).
  • Angehörige können auch darum bitten, einen schriftlichen Überblick über den aktuellen Behandlungsplan zu erhalten, damit bei jeder Behandlungseinheit nachvollziehbar ist, was vereinbart wurde.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die bei eingeschränkter Handlungsfähigkeit – etwa unter Narkose – medizinische Informationen einfordern und Rückfragen stellen kann.
  • Eine Patientenverfügung kann festhalten, welche Behandlungsformen man zustimmt und welche man ablehnt – auch bezogen auf spezifische Verfahren wie EKT und die jeweilige Stimulationsform.
  • Wenn bei einer Behandlungsserie Änderungen der Einwilligung vereinbart werden, ist es möglich, sich eine schriftliche Bestätigung dieser Änderung aushändigen zu lassen – als persönliche Kopie der aktualisierten Dokumentation.
  • Es kann hilfreich sein, eine Vertrauensperson zu bitten, bei jeder EKT-Einheit anwesend zu sein oder zumindest vor der Narkoseeinleitung die aktuelle Behandlungsvereinbarung mit dem Team zu besprechen.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie eine ähnliche Erfahrung gemacht haben oder Unterstützung bei der Aufarbeitung suchen, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlose und unabhängige Beratung an. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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