2026-220
Therapie trotz dokumentierter Änderung der Einwilligung
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Während einer stationären psychiatrischen Behandlung wurde bei mir eine Serie von Elektrokrampftherapien (EKT) durchgeführt.
Nach mehreren bilateralen Behandlungen traten zunehmende Gedächtnisstörungen auf. Daraufhin wurde im Rahmen einer ärztlichen Visite entschieden und in der Patientenakte dokumentiert, dass die folgenden EKT-Behandlungen ausschließlich unilateral durchgeführt werden sollten. Meine Einwilligung bezog sich ab diesem Zeitpunkt nur noch auf eine unilaterale Stimulation.
Bei der nächsten EKT wurde ich zunächst narkotisiert. Unmittelbar vor der Stimulation teilte ein Arzt dem ausführenden Arzt mit, dass die Elektroden unilateral positioniert werden sollten.
Der Arzt hielt diese Information jedoch für ein Missverständnis und entschied sich trotz des Hinweises für eine bilaterale Stimulation. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits narkotisiert und konnte zu dieser Änderung weder informiert noch erneut um Einwilligung gebeten werden.
Später wurde bestätigt, dass die Umstellung auf eine unilaterale Behandlung tatsächlich vereinbart und dokumentiert worden war. Zugleich wurde erklärt, dass diese Änderung innerhalb der Klinik nicht ausreichend kommuniziert worden sei.
Der Fall zeigt aus meiner Sicht mehrere sicherheitsrelevante Schwachstellen: Die aktuelle Einwilligung wurde vor der Behandlung nicht zuverlässig überprüft, die geänderte Behandlungsplanung wurde nicht sicher zwischen den beteiligten Ärzten weitergegeben und es gab offenbar keinen verbindlichen letzten Kontrollschritt vor Einleitung der Narkose, bei dem Patientenakte, aktuelle Einwilligung und geplante Elektrodenposition gemeinsam abgeglichen wurden.
Nach der Behandlung bestanden erhebliche Gedächtnisstörungen.
Dieser Fall beschreibt eine Erfahrung, die tief in die körperliche Integrität und das Vertrauen in die medizinische Versorgung eingreift. Wenn eine vereinbarte Änderung der Behandlung nicht zuverlässig umgesetzt wird und die betroffene Person in diesem Moment keine Möglichkeit hat, einzugreifen, ist das eine besonders belastende Situation.
Die Elektrokrampftherapie (EKT) ist ein psychiatrisches Behandlungsverfahren, bei dem unter Vollnarkose elektrische Impulse zur Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen eingesetzt werden. Sie kann bilateral (beide Gehirnhälften) oder unilateral (eine Gehirnhälfte) durchgeführt werden – mit unterschiedlichen Auswirkungen auf das Gedächtnis. In diesem Fall war die Einwilligung der Patientin auf unilaterale Behandlungen beschränkt worden, nachdem Gedächtnisstörungen aufgetreten waren. Diese Änderung war dokumentiert. Dennoch wurde unter Narkose – und damit ohne Möglichkeit der Patientin, noch einzugreifen – eine bilaterale Behandlung durchgeführt. Der vorliegende Fall zeigt, dass in dieser konkreten Situation kein realistischer Handlungsspielraum für die Betroffene bestand. Das ist wichtig anzuerkennen.
Wer eine nahestehende Person bei Behandlungen unter Narkose begleitet oder unterstützt, kann in bestimmten Situationen eine wichtige Rolle übernehmen – sowohl im Vorfeld als auch direkt vor dem Eingriff.
Wenn Sie eine ähnliche Erfahrung gemacht haben oder Unterstützung bei der Aufarbeitung suchen, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlose und unabhängige Beratung an. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte finden Sie auf mehr-patientensicherheit.de.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
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