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2024-1057

Verweigerung von Untersuchung bei starken Schmerzen in 1. Klinik

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Fallbeschreibung:

Bandscheibenvorfall: Aufnahme verweigert, OP nötig

Wegen starker Schmerzen in den Rollstuhl gezwungen. Dreimal im gleichen Krankenhaus gewesen, davon zweimal mit RTW. Weigerung des Krankenhauses stationär aufzunehmen wegen“ keiner Rechtfertigende Indikation“ . Hausarzt hat in einem anderen Krankenhaus um Aufnahme gebeten. Dies fand statt, Feiertag OP wegen zweier Bandscheibenvorfälle. Zu diesem Zeitpunkt war rechtes Bein wie gelähmt.

Gut gelaufen:

Hier verlief nichts positiv, da der behandelnde Arzt auch am dritten aufeinander folgenden Tag meiner Vorstellung dort in der Notaufnahme, von seiner einmal gefassten Meinung „Arthroseschub“ nicht abließ.

Schlecht gelaufen:

Es sollte Geld gespart werden. MRT nur bei stationärem Aufenthalt möglich. Dies hat der Arzt entgegen der Krankenbeobachtung der Gesundheitspflegerin abgelehnt. Zu keinem Zeitpunkt hat er eine andere Diagnose, als die von ihm vorgefasste in Betracht gezogen. Dies nach drei Tagen in der Notfallaufnahme. Ich habe vor Schmerzen nur noch stöhnen können. Infusionen mit Schmerzmedikamenten zeigten überhaupt keine Wirkung.

Verbesserungsvorschläge:

Ein orthopädisches Krankenhaus welches bei einer 63 jährigen Altenpflegerin mal nicht so eben über einen Bandscheibenvorfall nachdenkt. Auf Toilette musste ich in der Notaufnahme gehoben werden.

Weitere Infos:

Hoffentlich muss niemand anders mit solchen Schmerzen- Nerv im rechten Bein komplett abgeklemmt, mehrere Tage aushalten. So etwas passiert noch nicht mal beim Tierarzt.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Starke Schmerzen, die sich trotz Behandlung nicht bessern, sind körperlich und seelisch außerordentlich belastend. Wenn Betroffene das Gefühl haben, mit ihren Beschwerden nicht ernst genommen zu werden, kann das zusätzlich erschöpfend und entmutigend wirken.

In manchen Situationen bleibt eine einmal gestellte Verdachtsdiagnose – also die erste Einschätzung des medizinischen Personals – auch dann bestehen, wenn sich neue Hinweise zeigen oder Beschwerden sich deutlich verschlimmern. Bildgebende Untersuchungen wie ein MRT (Magnetresonanztomografie, ein Verfahren zur detaillierten Darstellung von Gewebe und Nerven) werden in einzelnen Einrichtungen an Bedingungen wie eine stationäre Aufnahme geknüpft. Wenn eine Diagnose auf diese Weise nicht überprüft wird, kann sich eine ernsthafte Erkrankung – wie im vorliegenden Fall ein Bandscheibenvorfall mit Nervenbeteiligung – unbemerkt verschlimmern.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer mit anhaltenden oder sich verschlechternden Beschwerden mehrfach dieselbe Notaufnahme aufsucht, ohne dass sich eine Verbesserung zeigt, hat verschiedene Möglichkeiten.

  • Es ist möglich, das Gespräch mit dem behandelnden Personal gezielt auf die Veränderung der Beschwerden zu lenken. Eine konkrete Beschreibung kann dabei helfen: „Meine Schmerzen sind in den letzten Stunden stärker geworden, und ich spüre jetzt Taubheitsgefühle / eine Schwäche im Bein“ – solche Angaben können dazu beitragen, dass neue Symptome (körperliche Zeichen einer Erkrankung) als eigenständiger Befund wahrgenommen werden.
  • Es ist möglich, ausdrücklich nach einer erneuten ärztlichen Einschätzung zu fragen, wenn sich der Zustand verändert: „Ich möchte bitte noch einmal untersucht werden – mein Zustand hat sich verändert.“ Das Recht auf eine Zweitmeinung gilt auch innerhalb einer Notaufnahme.
  • Eine Begleitperson kann helfen, Beobachtungen zu schildern, die die betroffene Person selbst vor Schmerzen nicht mehr klar formulieren kann. Auch Pflegepersonal in der Notaufnahme ist eine mögliche Anlaufstelle, um auf eine Veränderung des Zustands aufmerksam zu machen.
  • Wenn in einer Einrichtung keine zufriedenstellende Versorgung möglich erscheint, kann die Hausarztpraxis – auch telefonisch – einbezogen werden. Sie kann eine Überweisung in eine andere Klinik veranlassen oder direkt Kontakt aufnehmen, um eine Aufnahme zu ermöglichen.

Worauf Sie achten können

  • Neue oder sich verschlechternde Symptome – etwa Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle oder der Verlust von Körperfunktionen – sind mögliche Warnsignale, auf die es sich lohnt, das medizinische Personal ausdrücklich hinzuweisen.
  • Es ist möglich, nach dem Namen der behandelnden Person und der gestellten Diagnose zu fragen und sich diese schriftlich geben zu lassen – das kann bei einem Wechsel in eine andere Einrichtung hilfreich sein.
  • Wenn Schmerzmedikamente mehrfach keine Wirkung zeigen, ist es möglich, dies klar anzusprechen: „Die Medikamente helfen mir nicht – ich bitte um eine Überprüfung der Behandlung.“
  • Bei anhaltend unzureichender Versorgung ist es möglich, eine andere Klinik aufzusuchen oder die Hausarztpraxis um Unterstützung bei der Weiterüberweisung zu bitten – auch an Feiertagen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer: 116 117).

Sie sind nicht allein

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Fragen zur eigenen Versorgungssituation hat, kann sich kostenlos und unabhängig an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Eigene Erlebnisse – auch positive – lassen sich auf mehr-patientensicherheit.de anonym berichten und tragen dazu bei, die Versorgung für alle zu verbessern.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Notaufnahme, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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