Fallbeschreibung:
Erster Frauenarztbesuch meiner Tochter (16 Jahre). Aufregung pur. Frauenärztin stellt das erste Mal ein Pillen-Rezept zur Verhütung aus (Femoston mini).
Beim Versuch in der 3. Apotheke das Rezept einzulösen, stellt sich durch einen aufmerksamen Apotheker heraus, dass es sich um eine Namensverwechslung auf dem Rezept handelt.
Femoston ist ein Medikament für Frauen in der Menopause und hat keine empfängnisverhütende Wirkung. Schock!!!
Das eigentlich richtige Medikament heißt Femigoa. Nachdem ich die Ärztin auf den Fehler aufmerksam gemacht habe, gab es eine halbherzige Entschuldigung. Dies war für mich inakzeptabel und natürlich haben wir die Frauenärztin gewechselt. Nicht vorzustellen, was alles hätte passieren können.
Gut gelaufen:
Die Aufmerksamkeit des Apothekers hat Schlimmeres verhindert.
Schlecht gelaufen:
Die mangelnde Sorgfältigkeit der Frauenärztin ist inakzeptabel.
Verbesserungsvorschläge:
Erneute Sichtkontrolle der Frauenärztin/ Mitarbeitern auf dem ausgestellten Rezept vor Aushändigung an den Patienten.
Weitere Infos:
Ich habe lange überlegt, den Fall an eine zuständige Behörde zu melden.
Infos zum Fall:
Perspektive:
Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter:
15-29 Jahre
Art der EInrichtung:
Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht:
weiblich