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2024-1590

Falsche Impfung erhalten

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Fallbeschreibung:

Falsche Impfung erhalten: Verwechslung in der Arztpraxis

Ich musste aus beruflichen Gründen eine Masern-Impfung nachholen. Bei der Kontrolle meines Impfnachweisheftes durch die allgemeinärztliche Praxis fiel außerdem eine überfällige Tetanus-Immunisierung auf.

Beim Gesprächstermin haben meine Ärztin und ich über die Masern-Immunisierung gesprochen. Ich wurde anschließend in einem anderen Raum durch eine Hilfskraft in den Oberarm geimpft.

Anschließend wurde ich gefragt, wann ich zur Masern-Impfung kommen wolle. Auf meine Nachfrage gab es nur Achselzucken.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Wenn ich Patienten über eine Maßnahme aufkläre und der Patient einwilligt, muss ich als Arzt auch die aufgeklärte Maßnahme durchführen und nicht irgend etwas anderes.

Verbesserungsvorschläge:

Das ist offensichtlich.

Weitere Infos:

Es ist zum Glück kein Schaden entstanden. Aber ein Einsehen hatte niemand und es hab auch keine Entschuldigung.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Es ist verständlich, wenn man nach einer solchen Erfahrung verunsichert oder verärgert ist – insbesondere wenn eine andere Maßnahme durchgeführt wurde als die, über die gesprochen und in die eingewilligt wurde. In diesem Fall erhielt eine Person eine Tetanus-Impfung, obwohl das Aufklärungsgespräch ausschließlich die Masern-Impfung zum Inhalt hatte. Solche Verwechslungen können entstehen, wenn Aufklärung und Durchführung einer Impfung von verschiedenen Personen übernommen werden und die Übergabe zwischen ihnen nicht eindeutig geregelt ist.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer möchte, kann mit einigen einfachen Maßnahmen dazu beitragen, Verwechslungen dieser Art zu verringern.

  • Vor einer Impfung ist es möglich, kurz nachzufragen, welches Mittel verabreicht wird – auch wenn das Gespräch bereits mit der Ärztin oder dem Arzt stattgefunden hat. Ein Beispiel für eine solche Nachfrage: „Können Sie mir kurz sagen, welche Impfung ich jetzt bekomme?“
  • Es kann hilfreich sein, den Namen der geplanten Impfung im Impfausweis oder auf einem Notizzettel parat zu haben, um ihn bei Bedarf kurz zu zeigen oder zu nennen.
  • Wer unsicher ist, ob das Richtige vorbereitet wurde, kann die Verabreichung kurz unterbrechen lassen, bis Klarheit besteht – das ist jederzeit möglich und ein legitimes Anliegen.
  • Falls im Anschluss unklar ist, was tatsächlich verabreicht wurde, ist es möglich, direkt um eine schriftliche Dokumentation im Impfausweis zu bitten: „Könnten Sie mir bitte eintragen, welche Impfung ich heute erhalten habe?“

Worauf Sie achten können

  • Die durchführende Person benennt den Namen der Impfung, bevor sie verabreicht wird.
  • Aufklärungsgespräch und Impfung beziehen sich auf dieselbe Maßnahme – bei Abweichungen ist Nachfragen jederzeit möglich.
  • Die erhaltene Impfung wird unmittelbar im Impfausweis eingetragen und ist damit für spätere Kontrollen nachvollziehbar.
  • Offene Fragen nach der Impfung – etwa darüber, was verabreicht wurde – werden beantwortet und nicht übergangen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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