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2024-945

Bandscheibenvorfall, der keiner war

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Fallbeschreibung:

Fehldiagnose Bandscheibe: Wenn Patientenhinweise ignoriert werden

Ich bin in Bezug auf Bandscheibe vorgeschädigt, hatte jedoch dieses Mal den Verdacht, dass es sich um eine Entzündung des Periformismuskels handelt. Dieses habe ich dem Arzt auch mitgeteilt. Antwort war: „Kommen Sie nicht mit solchen neuartigen Dingen, die gibt es nicht!“
Resultat: Ich wurde zum MRT geschickt, und habe auf einem OP-Tisch 3 Spritzen innerhalb von 10 Tagen irgendwo an der Banscheibe bekommen. Damit die Spritze auch korrekt angesetzt wurden, wurde alles über einen Monitor beobachtet.
Erfolg: NULL!
Hier bin ich der Meinung, dass die Klinik einfach nur über die Krankenkasse abkassiert.
Ich habe letztendlich nach weiteren 2,5 Wochen mit sehr starken Schmerzen (Ich konnte kaum noch aus dem Bett aufstehen, oder mich vom Sofa hochbegeben) 120 Euro bei einer Thai-Massage investiert und die Problematik erklärt. Nach 1 Tag hatte ich nur noch 10% Beschwerden und nach 2 Tagen keine Probleme mehr. Und das nunmehr seit 9 Monaten!
Wenn jetzt mal die Kosten vergleiche, die die Ärzteschaft über die Krankenkasse abgerechnet hat, und mich persönlich (120,- € für die Thaimassage) gekostet hat, dann frage ich mich ersthaft, in welche Welt wir leben. Nur noch Profitgier, ohne Rücksicht auf Patienten und Kosten!

Gut gelaufen:

Der einzige positive Effekt war, dass ich über den Arzt schnell einen MRT-Termin bekommen habe.

Schlecht gelaufen:

Beurteilung des MRT-Berichtes und dass man als Patient gar nicht gehört wird.

Verbesserungsvorschläge:

Bessere Kontrolle über die Krankenkasse, was die Ärzte abrechnen und Zahlung von besonderen Massagen z.B. Thai-Massage (siehe meinen Fall). Ich habe extra recherchiert, welche Thai-Massage in Frage kommt. Ich habe mich zu Profis begeben, die u. a. Vizeweltmeister geworden sind. Hier fehlt leider mehr Transparenz bei den Krankenkassen

Weitere Infos:

siehe: „Was könnte verbessert werden“

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn man mit einer Vorgeschichte zu einer Beschwerde kommt, werden neue oder abweichende Erklärungen manchmal nicht in Betracht gezogen – das kann frustrierend und belastend sein. Gleichzeitig können Diagnose und Behandlungsplanung komplex sein, wenn mehrere Ursachen infrage kommen.

In solchen Situationen erleben Betroffene mitunter, dass ihre eigenen Beobachtungen und Vermutungen im Gespräch nicht aufgegriffen werden. Behandlungen, die auf einer bestimmten Diagnose aufbauen, können ins Leere laufen, wenn die tatsächliche Ursache eine andere ist. Für Betroffene bedeutet das nicht nur ausbleibende Besserung, sondern häufig auch eine erhebliche körperliche und emotionale Belastung.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eigene Versorgung aktiv mitzugestalten – gerade dann, wenn man das Gefühl hat, nicht vollständig gehört zu werden.

  • Die eigene Beobachtung lässt sich beim Arztgespräch schriftlich mitbringen – zum Beispiel als kurze Notiz mit Beschwerdeverlauf, Auslösern und eigenen Vermutungen. Das kann helfen, das Gespräch zu strukturieren, und ermöglicht es dem Behandlungsteam, alle Informationen zu berücksichtigen.
  • Es ist möglich, gezielt nachzufragen, welche Diagnose der geplanten Behandlung zugrunde liegt – und was passiert, wenn die Behandlung keinen Erfolg zeigt: „Welche Ursache nehmen Sie bei mir an, und was wäre der nächste Schritt, wenn sich keine Besserung einstellt?“
  • Eine Zweitmeinung einzuholen ist ein gut etabliertes Recht – bei Unsicherheit über eine Diagnose oder einen Behandlungsplan kann das jederzeit in Anspruch genommen werden. Viele Krankenkassen unterstützen dies und übernehmen die Kosten.
  • Ergänzende oder alternative Behandlungsformen lassen sich parallel recherchieren. Dabei kann es hilfreich sein, qualifizierte Anbieter gezielt auszuwählen und dem Behandlungsteam von positiven Erfahrungen zu berichten – das kann für andere Betroffene wertvoll sein.

Worauf Sie achten können

  • Eigene Beobachtungen zum Beschwerdebild – etwa Schmerzverlauf, Körperhaltung oder auslösende Bewegungen – lassen sich vor dem Termin schriftlich festhalten und mitbringen.
  • Wenn eine Behandlung nach einer vereinbarten Frist keine Wirkung zeigt, ist es möglich, einen neuen Termin zu vereinbaren und das Ausbleiben des Erfolgs ausdrücklich anzusprechen.
  • Das Recht auf Einsicht in Befundberichte – zum Beispiel den MRT-Bericht – besteht jederzeit. Bei Unklarheiten kann um eine verständliche Erläuterung gebeten werden.
  • Bei anhaltenden starken Schmerzen ohne Besserungstendenz ist es möglich, eine andere Fachrichtung hinzuzuziehen – etwa Orthopädie, Physiotherapie (Bewegungstherapie) oder Schmerzmedizin.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

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