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2024-1081

Patientin mit Delir mehrfach aus dem Bett gestürzt – Folge Hüfte gebrochen und verstorben

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Fallbeschreibung:

Sturz mit Delir im Krankenhaus: Hüftfraktur und Tod

Meine verstorbene Frau wurde 2022 nach einem „Krampfanfall“ auf die „Stroke Unit“ der Klinik gebracht. Da sie möglicherweise aufgrund der Medikamente „delirant“ war, ist sie innerhalb einiger Stunden mehrfach aus dem Bett gestürzt, wobei sie sich – spätestens nach dem dritten Sturz – die Hüfte gebrochen hat. Der verantwortliche Arzt hat es nicht für erforderlich gehalten, meine Frau – durch geeignete Maßnahmen – zu schützen! Erschwerend kommt hinzu, dass mir der Besuch meiner Frau untersagt wurde, da man eine mit Corona infizierte Patientin in ihr Zimmer gelegt hatte.

Nach meiner Strafanzeige wurde inzwischen von der Staatsanwaltschaft bei Gericht der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Ferner habe ich Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld eingereicht.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Siehe Fallbeschreibung. Zeitweise stand auf der Intensivstation nur eine einzige Pflegekraft zur Verfügung, die total überfordert war!

Verbesserungsvorschläge:

Bessere Schulung des Klinik-Personals. Mehr Pflegekräfte, insbesondere bei schwierigen Fällen auf Intensivstationen!

Weitere Infos:

Was meiner Frau angetan wurde, kann jederzeit jedem von uns passieren! Ich hoffe, dass die Gerichte eindeutige Zeichen setzen werden! Besonders verwerflich ist auch das nachträgliche Verhalten der Klinik-Leitung und ihrer Haftpflichtversicherung! Diese Herrschaften weisen jegliche Schuld von sich! Offensichtlich „spielt man aufgrund meines Alters und meines Gesundheitszustandes auf Zeit“!

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Der Verlust eines geliebten Menschen unter solchen Umständen ist ein tiefer Einschnitt – und es ist verständlich, dass Angehörige in dieser Situation viele Fragen haben. Wenn Menschen im Krankenhaus an einem Delir (einem plötzlich auftretenden Verwirrtheitszustand, der zum Beispiel durch Erkrankungen oder Medikamente ausgelöst werden kann) erkranken, sind sie oft nicht mehr in der Lage, ihre eigene Sicherheit einzuschätzen – das Sturzrisiko steigt dann erheblich.

In einem Fall wie diesem gab es für die betroffene Patientin selbst keinen realistischen Spielraum, auf ihre eigene Situation einzuwirken – das ist wichtig anzuerkennen. Auch der Ehemann war durch das Besuchsverbot daran gehindert, unterstützend einzugreifen. Diese Einschränkungen lagen außerhalb des Einflussbereichs der Familie.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Für künftige Situationen gibt es Möglichkeiten, wie Angehörige frühzeitig eine aktive Rolle übernehmen können:

  • Wenn ein Familienmitglied ins Krankenhaus kommt und ein erhöhtes Sturzrisiko besteht – zum Beispiel aufgrund von Medikamenten, Verwirrtheit oder Schwäche – ist es möglich, das Pflegepersonal direkt darauf anzusprechen und nach konkreten Schutzmaßnahmen zu fragen. Eine mögliche Formulierung wäre: „Meine Angehörige ist sturzgefährdet – welche Maßnahmen sind bei ihr geplant, um sie zu schützen?“
  • Bei einem bestehenden oder sich ankündigenden Delir kann man das Stationsteam bitten, das Risiko formal einzuschätzen und zu dokumentieren – viele Kliniken nutzen hierfür standardisierte Sturzrisikoeinschätzungen.
  • Ist ein Besuch aus medizinischen Gründen eingeschränkt, ist es möglich, telefonisch oder schriftlich Kontakt zum Stationsteam zu halten und regelmäßig nach dem Zustand der erkrankten Person zu fragen.
  • Wenn Angehörige das Gefühl haben, dass eine akute Gefährdung besteht und ihre Bedenken nicht gehört werden, kann auch das Beschwerdemanagement des Krankenhauses oder der ärztliche Bereitschaftsdienst einbezogen werden.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson das Recht, im Notfall medizinische Entscheidungen mitzugestalten – auch wenn die erkrankte Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
  • Eine Patientenverfügung kann festhalten, welche Behandlungen und Schutzmaßnahmen im Sinne der betroffenen Person sind – und damit Pflegenden und Ärzt:innen wichtige Orientierung geben.
  • Eine persönliche Notfallkarte oder Medikamentenliste, die bei der Aufnahme vorgelegt wird, kann das Behandlungsteam auf bekannte Risiken – etwa eine Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Medikamenten – aufmerksam machen.
  • Es kann hilfreich sein, im Voraus zu klären, an wen man sich in einer Klinik wenden kann, wenn man als Angehöriger Bedenken hat – zum Beispiel der Patientenfürsprech (eine unabhängige Anlaufstelle im Krankenhaus) oder das Pflegedienstleitung.

Sie sind nicht allein

Wer als Angehöriger eine belastende Erfahrung im Krankenhaus gemacht hat und Fragen zu Rechten oder nächsten Schritten hat, kann sich kostenlos und unabhängig an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es außerdem möglich, eigene Erfahrungen zu berichten – damit andere von diesen Situationen erfahren und die Versorgung insgesamt sicherer werden kann.

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, Intensivstation
Geschlecht: weiblich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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