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2025-221

falsches Narkosemittel bei bestehender Dystonie

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Fallbeschreibung:

Propofol bei Dystonie: Narkosemittel und Risiken

Bei einer bestehenden Dystonie wurde u.a. Propofol zur Narkose bei einer Brust OP gegeben. Von Anfang an wurde auf die bestehende Erkrankung hingewiesen und diese auch von den beteiligten Ärzten (OP, Anästhesie) notiert.
2 Tage nach OP kam es zu einem heftigen Schub, der sich in den folgenden 2 Wochen auf ca 1/2,1/3 verringerte, dieser Zustand ist nun aber geblieben.

Gut gelaufen:

Die OP selber lief wohl gut, nur nach ca. 5 Wochen ist noch immer eine Entzündung in der Brust, die nun mit Antibiotika behandelt wird. Ich habe von den Anästhesisten des Krankenhauses die originalen OP berichte bekommen.

Schlecht gelaufen:

Dass trotz vorabsprache nicht auf die bestehende Erkrankung eingegangen wurde und nun eine Verschlimmerung dieser auf Dauer bleibt und meine Lebensqualität noch stärker eingeschränkt ist.

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Operation mit einer vorbestehenden Erkrankung zu meistern, erfordert viel Vertrauen – und das Gefühl, dass alle Beteiligten die eigene Krankengeschichte kennen und berücksichtigen. Es ist belastend und verständlicherweise schmerzhaft, wenn trotz deutlicher Hinweise auf eine bestehende Erkrankung im Nachhinein der Eindruck entsteht, dass diese bei der Planung der Narkose nicht ausreichend einbezogen wurde.

Eine Dystonie ist eine neurologische Erkrankung, bei der es zu unwillkürlichen Muskelkrämpfen und -verspannungen kommt. Bestimmte Medikamente – darunter auch manche Narkosemittel wie Propofol – können bei Menschen mit Dystonie einen sogenannten Schub auslösen oder verstärken, also eine vorübergehende oder anhaltende Verschlechterung der Symptome. Dass Informationen zwar dokumentiert, aber bei der konkreten Narkoseplanung möglicherweise nicht vollständig umgesetzt werden, ist ein bekanntes Sicherheitsproblem in der Behandlungspraxis.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer mit einer neurologischen Erkrankung eine Operation plant, kann aktiv dazu beitragen, dass die eigenen Bedürfnisse sichtbar bleiben – von der ersten Planung bis in den Operationssaal.

  • Konkrete Fragen zum Narkosemittel stellen: Im Vorgespräch mit der Anästhesie – also der Narkoseabteilung – ist es möglich, gezielt nachzufragen: „Welche Narkosemittel sind geplant, und wurde geprüft, ob diese mit meiner Dystonie vereinbar sind?“ Das schafft Klarheit und gibt dem medizinischen Team die Gelegenheit, die Planung zu überdenken.
  • Informationen schriftlich mitbringen: Eine kurze schriftliche Zusammenfassung der eigenen Erkrankung, bekannter Unverträglichkeiten und der aktuellen Medikamente kann helfen, dass diese Informationen auch unmittelbar vor dem Eingriff präsent sind – zum Beispiel als Merkblatt, das bei den Operationsunterlagen liegt.
  • Den behandelnden Neurologen einbeziehen: Wenn möglich, ist es sinnvoll, die Neurologin oder den Neurologen, der die Dystonie betreut, vorab um eine schriftliche Einschätzung zu bitten, welche Medikamente vermieden werden sollten. Dieses Schreiben lässt sich dann dem Anästhesieteam übergeben.
  • Nachfragen ist erlaubt – auch kurz vor dem Eingriff: Direkt vor der Operation ist es möglich, noch einmal nachzufragen: „Ist meiner Diagnose in der Narkoseplanung Rechnung getragen worden?“ Auch dann ist es das gute Recht der Patient:innen, Informationen einzufordern.

Worauf Sie achten können

  • Im Aufklärungsgespräch vor der Narkose – dem sogenannten Prämedikationsgespräch – alle relevanten Vorerkrankungen, insbesondere neurologische Erkrankungen, ausdrücklich ansprechen und sich bestätigen lassen, dass sie dokumentiert wurden.
  • Nachfragen, wer im Operationsteam für die Berücksichtigung besonderer Risiken zuständig ist, und ob die Informationen auch an das Anästhesieteam im Saal weitergegeben werden.
  • Nach der Operation die eigenen Unterlagen anfordern: Patient:innen haben in Deutschland das Recht, Einblick in ihre Krankenakte zu erhalten – darunter auch den Narkoseprotokoll- und den OP-Bericht.
  • Veränderungen nach dem Eingriff – wie eine Verschlechterung bestehender Symptome – zeitnah dokumentieren und dem behandelnden Team mitteilen, damit mögliche Zusammenhänge geprüft werden können.

Sie sind nicht allein

Wer das Gefühl hat, dass im Zuge einer Behandlung etwas nicht stimmig war, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden – kostenlos und vertraulich. Erfahrungen wie diese lassen sich außerdem auf mehr-patientensicherheit.de anonym melden und helfen so dabei, die Versorgung für andere Menschen mit ähnlichen Erkrankungen sicherer zu machen.

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Operationssaal, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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