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2024-806

Kassenmitarbeitende kennen sich nicht mit Lohnausfalleistungen aus

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Fallbeschreibung:

Lohnausfall in der Pflege: Monatelange Verzögerung bei Erstattung

Es ging darum, dass ein Person (Pflegegrad 3) vorübergehend von ihrer Hauptpflegeperson nicht versorgt werden konnte, da sich diese einem operativen Eingriff unterziehen musste. Ein Kind der Pflegebedürftigen Person ist somit für mehrere Tage in die Familienpflegezeit (ohne Lohnzahlung) gegangen. Es wurden unterschiedliche Auskünfte erteilt, welche Leistung nun zu beantragen sei: Familienpflegezeit, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege – es wurde alles munter durcheinander geworfen und die betroffene Person mit Anträgen überhäuft. Diese durften dann auch insgesamt drei mal ausgefüllt werden und immer wieder zu unterschiedlichen Stellen geschickt werden. Immerhin, in der zentralen Akte der versicherten fand sich alles irgendwann wieder. Die Leistung wurde zur Zeit des Zeitpunktes des Lohnausfalls erbracht. Die Leistung vergütet wurde erst ein halbes Jahr später. Toll – wer kann sich das bitte leisten.

Gut gelaufen:

nichts

Schlecht gelaufen:

Die Mitarbeitenden kennen sich nicht aus. Die rechte Hand weis nicht was die Linke tut. Digitalisierung im Antragsverfahren = 0. Begrifflichkeiten im Antragsverfahren zu kompliziert.

Verbesserungsvorschläge:

Es gibt zu viele Einzelleistungen. Es sollte alles zu einem Budegt zusammengeführt werden, über das der Pflegebedürftige selber verfügen kann. Entbürokratisierung ist angesagt und auch Digitalisierung. Alles immer noch auf Papier machen zu müssen ist unmöglich.

Weitere Infos:

Die Kassen leben und verwalten die Beiträge ihrer Mitglieder. Es ist unmöglich, wie ignorant die Kassen der aktuellen stark anwachsenden Versorgungslücke gegenüberstehen. Sie machen es Betreibern von Einrichtungen und Diensten zunehmend schwer Angebote zur pflegerischen Versorgung aufrecht zu erhalten oder zu etablieren. Die Kassen verlieren sich in ihrem übermäßigen Kontrollwahn. Wie wäre es mal mit Vertrauen in die Langzeitpflege? Wie wäre es auch mal mit Vertrauen den Versicherten gegenüber?

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn eine pflegebedürftige Person plötzlich nicht mehr durch ihre gewohnte Pflegeperson versorgt werden kann, entsteht für die gesamte Familie oft eine belastende Ausnahmesituation – und das zu einem Zeitpunkt, an dem ohnehin wenig Kapazität für aufwendige Behördengänge bleibt. In solchen Momenten kann es vorkommen, dass Anfragen bei der Pflegekasse zu widersprüchlichen Auskünften führen, Anträge mehrfach eingereicht werden müssen und Erstattungen mit erheblicher Verzögerung eintreffen.

Im geschilderten Fall übernahm ein Familienmitglied die Pflege einer Person mit Pflegegrad 3 (das bedeutet: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit) und nahm dafür unbezahlten Urlaub in Anspruch. Die Pflegekasse erteilte im Verlauf unterschiedliche und teils widersprüchliche Auskünfte darüber, welche Leistung – Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Familienpflegezeit – beantragt werden sollte. Die Erstattung erfolgte deutlich verzögert. Diese Situation war für die Betroffenen mit erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungsarten informiert, kann im Bedarfsfall gezielter vorgehen und unnötige Verzögerungen möglicherweise verringern.

  • Leistungsarten vorab klären: Im deutschen Pflegesystem gibt es mehrere ähnlich klingende, aber unterschiedliche Leistungen – zum Beispiel die Verhinderungspflege (vorübergehende Übernahme der Pflege durch eine andere Person, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt) und die Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung). Es ist möglich, sich bereits vor einem Notfall bei der Pflegekasse schriftlich darüber informieren zu lassen, welche Leistung für die jeweilige Situation in Frage kommt.
  • Auskunft schriftlich anfordern: Bei Unsicherheit über die richtige Leistung kann eine schriftliche Anfrage an die Pflegekasse hilfreich sein – etwa per Brief oder E-Mail. Eine schriftliche Antwort lässt sich später nachvollziehen und bei Widersprüchen heranziehen. Eine mögliche Formulierung: „Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, welche Leistung in meinem konkreten Fall beantragt werden soll, damit ich den Antrag korrekt ausfüllen kann.“
  • Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sowie Pflegestützpunkte in vielen Bundesländern bieten kostenfreie und unabhängige Beratung zu Pflegeleistungen an. Diese Stellen können helfen, den richtigen Antrag zu identifizieren und den Prozess zu begleiten.
  • Alle Dokumente und Kommunikation aufbewahren: Es ist möglich, alle Antragsunterlagen, Eingangsbestätigungen und Schriftwechsel mit der Pflegekasse systematisch zu sammeln – zum Beispiel in einer beschrifteten Mappe oder digital. Das erleichtert die Nachverfolgung, falls Unterlagen verloren gehen oder Fristen unklar werden.

Worauf Sie achten können

  • Liegt eine schriftliche Auskunft der Pflegekasse vor, welche Leistung für die konkrete Pflegesituation vorgesehen ist?
  • Ist bekannt, wo der nächste Pflegestützpunkt erreichbar ist – für den Fall, dass kurzfristig Unterstützung bei Anträgen benötigt wird?
  • Sind alle bisher eingereichten Anträge und die dazugehörigen Eingangsbestätigungen gut zugänglich abgelegt?
  • Ist geprüft worden, ob die Pflegekasse eine feste Ansprechperson für komplexere Pflegesituationen benennen kann – sogenannte Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Sie sind nicht allein

Wenn Sie Fragen zu Pflegeleistungen haben oder eine unabhängige Einschätzung Ihrer Situation wünschen, steht Ihnen die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos zur Verfügung. Auf mehr-patientensicherheit.de können Sie außerdem eigene Erfahrungen anonym melden und damit dazu beitragen, dass ähnliche Situationen künftig besser erkannt und verhindert werden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:anderer Bereich
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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