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2026-246

Verschwundene Medikament

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Fallbeschreibung:

Medikamente verschwunden: Probleme bei Kurzzeitpflege

Fehlender Umgang mit teuren Medikamenten während der Kurzzeitpflege

Meine Frau befand sich bis zum Ereignistag im Krankenhaus. Nach ihrer Entlassung wurde sie zunächst in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht. Da ich selbst zu diesem Zeitpunkt ebenfalls im Krankenhaus lag und mich daher nicht persönlich um alles kümmern konnte, mussten meine Kinder die von der Hausärztin verordneten Medikamente für meine Frau besorgen.

Nach meiner eigenen Entlassung organisierte ich für meine Frau einen Platz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in unserer Stadt.

Nach dem Umzug mussten wir leider feststellen, dass ein Teil der teuren Medikamente nicht zurückgegeben wurde und offenbar verschwunden war. Die Hausärztin reagierte verständlicherweise verärgert über den Verlust der Medikamente und stellte die benötigten Medikamente schließlich nochmals aus, wenn auch unter Protest. Schließlich war meine Frau dringend auf diese Medikamente angewiesen.

Darüber hinaus wurde auch eine Spritze, deren Kosten sich auf rund 1.500 Euro pro Monat belaufen, vom Krankenhaus offenbar nicht zurückgegeben. Bislang ist diese Spritze anscheinend nicht auffindbar.

Ich frage mich ernsthaft, wie es sein kann, dass mit teilweise sehr teuren und lebensnotwendigen Medikamenten derart nachlässig umgegangen wird. Medikamente sind keine beliebigen Gegenstände, sondern werden dringend für die Gesundheit der Patienten benötigt. Ihr Verlust verursacht nicht nur unnötige Kosten, sondern kann unter Umständen auch die medizinische Versorgung gefährden.

Wenn mit Medikamenten so sorglos umgegangen wird, darf man sich nicht wundern, dass das Gesundheitssystem mit steigenden Kosten zu kämpfen hat. Hier muss dringend geklärt werden, wo die Medikamente geblieben sind und wie sichergestellt werden kann, dass so etwas künftig nicht wieder vorkommt.

Ich erwarte eine nachvollziehbare Erklärung für diesen Vorfall und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Medikamenten der Patienten.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

verschundene Medikamente

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung wechseln – also in eine Einrichtung, die vorübergehend pflegerische Aufgaben übernimmt –, sind häufig viele Beteiligte gleichzeitig gefordert. Gerade wenn Angehörige selbst erkrankt sind, kann in dieser komplexen Situation der Überblick über mitgebrachte Medikamente verloren gehen. In Fallberichten wie diesem zeigt sich, dass beim Wechsel zwischen Einrichtungen Medikamente – darunter auch kostspielige, lebensnotwendige Präparate – nicht vollständig weitergegeben oder zurückgegeben werden. Das kann die Versorgung der betroffenen Person gefährden und zu erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand für alle Beteiligten führen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer einen Einrichtungswechsel begleitet oder organisiert, kann einige Schritte unternehmen, um den Verbleib von Medikamenten nachvollziehbar zu halten.

  • Eine schriftliche Medikamentenliste anlegen: Es ist möglich, vor dem Wechsel eine vollständige Liste aller mitgebrachten Medikamente zu erstellen – mit Name, Menge und, wenn bekannt, Preis. Diese Liste kann beim Einzug gemeinsam mit dem Pflegepersonal abgezeichnet werden. Ein möglicher Einstieg in das Gespräch: „Darf ich kurz festhalten, welche Medikamente meine Frau mitbringt, damit wir beim Auszug alles zurückgeben können?“
  • Medikamente beim Einzug übergeben und dokumentieren lassen: Beim Einzug in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung ist es möglich, ausdrücklich darum zu bitten, dass die übergebenen Medikamente in den Unterlagen der Einrichtung vermerkt werden. So entsteht eine gemeinsame Grundlage für den Auszug.
  • Besondere Medikamente gesondert kennzeichnen: Bei sehr teuren oder schwer wiederbeschaffbaren Präparaten – etwa Injektionslösungen (Spritzen) mit hohem Monatswert – kann es helfen, diese zusätzlich schriftlich herauszustellen und beim zuständigen Personal auf ihre Bedeutung hinzuweisen.
  • Beim Auszug gezielt nachfragen: Beim Wechsel in eine andere Einrichtung oder nach Hause ist es möglich, sich alle mitgebrachten Medikamente ausdrücklich zurückgeben zu lassen und die Liste gemeinsam abzuhaken, bevor man die Einrichtung verlässt.

Worauf Sie achten können

  • Vor jedem Einrichtungswechsel eine vollständige, unterschriebene Medikamentenliste erstellen und eine Kopie behalten.
  • Beim Einzug ausdrücklich klären, wer in der Einrichtung für die Aufbewahrung und Verwaltung der Medikamente zuständig ist.
  • Besonders teure oder lebensnotwendige Medikamente beim Einzug gesondert dokumentieren und beim Auszug gezielt einfordern.
  • Wenn Medikamente beim Auszug fehlen, dies umgehend schriftlich bei der Einrichtungsleitung melden – das ermöglicht eine Klärung und kann helfen, ähnliche Situationen künftig zu vermeiden.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: weiblich

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