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2024-139

bewusst falsche Medikamentenbehandlung

Fallbeschreibung:

Mein/e frühere/r Hausarzt/ Hausärztin hatte es 6 Jahre „nicht bemerkt“, dass meine Herzaktivität die Ursache meines erhöhten Blutdruckes ist. So habe ich unzählige Blutdrucktabletten bei Bedarf ,d.h. tgl. Bluthochdruck über 200 zu 120) eingenommen. (In dieser Praxis reichte ich mehrfach meinen Medikamentenplan ein, der 5 Jahre falsch notiert- bis zum Abbruch der Behandlung- war. Ich litt am erhöhten Puls und somit am erhöhten Blutdruck über etliche Jahren. Mein/e Hausarzt/ Hausärztin hat mir über Jahre lediglich die Medikamente und das umstrittene (bereits an DDR-Patienten getestete) Medikament verschrieben. Immer wieder erhöhte diese/r Ärztin/ Arzt die Dosis mit der Aussage, ich solle vorsichtig sein, ich stände kurz vor einem Schlaganfall. Auch mein/e damals behandelnde/r Psychiaterin/ Psychiater (damalige/r Medikamententester/in) meinte, ich bin kurz vor einem Schlaganfall. Der Psychiater/ Die Psychiaterin telefonierte wegen meinem definitiv viel zu hohen Blutdruck mit meinem Hausarzt/ meiner Hausärztin. Es veränderte sich nichts an der Medikamenteneinstellung. Im Gegenteil:Ich bekam vom Psychiater/ von der Psychiaterin ein Antidepressivum verordnet. Das hatte die Nebenwirkung meinen Puls weiter zu erhöhen. Erst durch Tricks meinerseits könnte ich mir ein anderes Medikament von einem dritten Mediziner verschreiben lassen. Zu meiner Aussage, ich habe das Gefühl, bald sterben zu müssen, sagte dieser/ diese, dass dieses Empfinden keine Einbildung ist. Ohne dieses Präparat ist meine Lebenserwartung drastisch kürzer. Auf meine Bitte um eine Überweisung zum Kardiologen, meinte mein/e Hausarzt/ Hausärztin, dies würde mich an die 300 Euro kosten, weil diese Untersuchung nicht für mich in Frage kommt. Da ich auf den dritten Mediziner verwies, bekam ich mit lautstarkem Beschimpfen die entsprechende Überweisung. Ich erklärte dem/ der All.Mediziner/in, ich hätte mir eine Überweisung zum dritten Mediziner, aus seiner Praxis geholt, da ich starke Rückenschmerzen hatte. Allg.Arzt/ Ärztin versicherte mir zuvor, bei diesen Rückenbeschwerden hilft nur eine Operation. Nach dem Einrenken der Wirbelsäule durch dritten Arzt habe ich überhaupt keine Beschwerden mehr. Weiter bin ich empört über beleidigende Aussagen wegen meines Rauchen. Bereits bei früheren mehreren Arztbesuchen teilte ich mit, ich dürfe nicht schlagartig mit dem Rauchen aufhören, da sonst meine Leberfunktion zusammen bricht/ zusammenbrechen könnte, da ich starke Psychopharmaka einnehme. Mein/e derzeit behandelnde/r Psychiaterin/Psychiater, hat mit sehr nahe gelegt, dass das Beenden meines Rauchen tödlich endet/ enden kann. Hinzu kommt, dass der Hausarzt/ die Hausärztin auch nach langem Betteln meinerseits, mir keine Impfung gegen eine Lungenentzündung „gegeben“ hat- trotz der eigenen Kostenübernahme. Dann habe ich mir diese Impfung von meiner Frauenärztin/ meinem Frauenarzt „geben“ lassen. Nachdem ich das Gefühl hatte, man habe mir wieder Drogen untergemischt, versagte mir der/ die frühere Hausarzt/ Hausärztin einen Drogentest, trotz eigener Vergütung. Ärztekammer und Schlichtungsstelle legten zügig mein Beschwerdevorbringen zu den Akten. Die Stellungnahme des All.Mediziner wurde auf meine Bitte hin, nicht an mich weitergeleitet. Und weil dieser Arzt/ diese Ärztin auch seine/ ihre Zustimmung für ein Verfahren nicht gegeben hat, gab es aus diesem Grunde keine Ahndung. Das ist, als stände ein/e Mörder/ Mörderin vor Gericht und sagt, er/sie lehnt eine Strafe ab. Und der/die Mörder/ Mörderin darf dann nach Hause gehen. Die Ärztekammer bat um mein Verständnis.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Die Ärztin/ Der Arzt gab seine Zustimmung nicht für eine Klärung.

Verbesserungsvorschläge:

Ärztekammer hätte einschreiten müssen. Akut häufen sich Todesfälle ihrer/ seiner Patienten, die alle diese bestimmten Medikamente bekamen.

Weitere Infos:

Mein Anliegen bei der Schlichtungsstelle war nicht kommerzieller Art. Hier geht es um Leben.
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Infos zum Fall:

Perspektive:

Patientin oder Patient

Alter:

50-69 Jahre

Art der EInrichtung:

Ambulante Praxis, Arztpraxis

Geschlecht:

weiblich

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