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2024-1145

Fehlende Unterstützung nach Entlassung (Geriatrie) und Nichtbehandlung durch ärztlichen Notdienst

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Fallbeschreibung:

Entlassung ohne Nachsorge: Wenn Patienten allein gelassen werden

Mein pflegebedürftiger Bruder wurde aus der Geriatrie nach Hause entlassen und dorthin gefahren, obwohl er alleine lebt. Die Verwandten wurden nicht vorher informiert.

Am nächsten Tag ist er zusammengebrochen und wurde von mir ins Wohnzimmer gebracht. Da er tags darauf immer noch am Boden lag, habe ich über 116 117 den Notdienst alarmiert. Die leitende Person weigerte sich, meinen Bruder in ein Krankenhaus einzuweisen.

Er trat sehr arrogant auf, wie Messiewohnung und Alkoholiker, aber er verweigerte jegliche Hilfe. Nur die begleitende Person entschloss sich, einen RTW zu rufen, um ihn mittels eines Tragetuchs ins Schlafzimmer zu tragen. Zu guter Letzt drückte er mir einen leeren Kathederbeutel in die Hand und ich sollte diesen bei ihm wechseln. Mein Bruder ist dann kurz darauf verstorben.

Gut gelaufen:

Nichts

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Fall beschreibt eine zutiefst belastende Situation, in der eine Angehörige oder ein Angehöriger allein mit einem schwer pflegebedürftigen Menschen konfrontiert war – ohne Vorbereitung, ohne Unterstützung und ohne ausreichende medizinische Hilfe. Der Schmerz, den solche Erfahrungen hinterlassen, ist schwer in Worte zu fassen.

Entlassungen aus dem Krankenhaus können in manchen Fällen ohne ausreichende Vorbereitung der häuslichen Situation erfolgen. Wenn Angehörige nicht rechtzeitig einbezogen werden, entsteht eine Versorgungslücke, die für die betroffene Person gefährlich werden kann. In einer Situation wie dieser – mit einem allein lebenden, pflegebedürftigen Menschen und fehlender medizinischer Reaktion durch den Notdienst – gab es für Betroffene und Angehörige kaum einen realistischen Spielraum, die Lage aus eigener Kraft zu verändern. Das ist wichtig anzuerkennen.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

  • Wenn ein Familienmitglied im Krankenhaus behandelt wird, ist es möglich, frühzeitig nach dem sogenannten Entlassmanagement zu fragen – also nach dem geplanten Ablauf der Entlassung und der Weiterversorgung zu Hause. Ein möglicher Einstieg in das Gespräch: „Wer koordiniert die Entlassung, und wie werden wir als Angehörige einbezogen?“
  • Wenn die Einweisung in ein Krankenhaus durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst (erreichbar über die 116 117) abgelehnt wird, ist es möglich, direkt den Notruf 112 zu wählen. Der Rettungsdienst ist unabhängig vom ärztlichen Bereitschaftsdienst und kann eigenständig eine Einschätzung vornehmen.
  • Im Gespräch mit medizinischem Personal ist es möglich, das eigene Unbehagen klar zu benennen: „Ich mache mir ernsthafte Sorgen um meinen Bruder und bitte darum, dass er ärztlich untersucht wird.“ Eine solche direkte Äußerung kann dazu beitragen, dass die Situation neu bewertet wird.
  • Wenn Angehörige das Gefühl haben, dass eine Person nicht angemessen versorgt wird, ist es möglich, eine zweite Meinung einzufordern – zum Beispiel durch den Hausarzt oder eine andere Notaufnahme.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und ein Patientenverfügung ermöglichen es, dass Angehörige im Ernstfall rechtlich handlungsfähig sind und medizinische Entscheidungen mitgestalten können.
  • Eine Notfallkarte oder ein Notfallpass – erhältlich z. B. über den Hausarzt oder die Krankenkasse – kann wichtige Informationen über Erkrankungen, Medikamente und Ansprechpersonen festhalten und im Ernstfall wertvolle Zeit sparen.
  • Vor einer Krankenhausentlassung ist es möglich, gemeinsam mit dem Krankenhaus zu klären, ob ein Pflegedienst, eine Kurzzeitpflege oder ein Sozialdienst eingeschaltet werden kann – insbesondere wenn die betroffene Person allein lebt.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose Beratung für Angehörige an – auch zu Fragen rund um Entlassung, Versorgungslücken und Rechte im Gesundheitssystem. Sie ist erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).

Sie sind nicht allein

Wer eine ähnlich schwierige Erfahrung gemacht hat, kann diese auf mehr-patientensicherheit.de anonym berichten – damit andere von diesen Erlebnissen lernen können und solche Situationen in Zukunft seltener werden. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) steht darüber hinaus für persönliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Ärztin oder Arzt beim Hausbesuch, sonstiger Bereich, Ambulante Praxis, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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