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2026-235

Mäuse in der Reha

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Fallbeschreibung:

Mäusebefall in Reha-Klinik: Hygienemängel und fehlende Reaktion

Mäuse in allen Stockwerken, in den patientenzimmern, essenssahl… überall!
Meldungen und Beschwerden täglich.
Keine Transparenz, keine Resonanz.
Keine Aktionen gegen den Befall

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Ein Aufenthalt in einer Rehaeinrichtung ist für viele Menschen ohnehin eine belastende Zeit – umso mehr, wenn zusätzlich hygienische Missstände das Wohlbefinden beeinträchtigen. In dem vorliegenden Fallbericht schildert eine Patientin, dass in einer stationären Rehaeinrichtung in mehreren Stockwerken, in Patientenzimmern und im Speisesaal Mäuse gesichtet wurden. Trotz täglicher Meldungen und Beschwerden blieb eine sichtbare Reaktion der Einrichtung aus.

Ein Mäusebefall in medizinischen Einrichtungen ist aus hygienischer Sicht ein ernstes Problem, da Nagetiere Krankheitserreger übertragen können. Gleichzeitig liegt die Verantwortung für Schädlingsbekämpfung und Hygiene eindeutig bei der Einrichtung – nicht bei den Patient:innen.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer einen solchen Missstand erlebt, hat verschiedene Möglichkeiten, die eigene Situation zu verbessern oder eine Reaktion anzustoßen.

  • Beschwerden schriftlich festhalten: Es kann hilfreich sein, Beobachtungen mit Datum und Uhrzeit kurz zu notieren und Beschwerden auch schriftlich einzureichen – etwa per Formular, E-Mail oder Brief an die Einrichtungsleitung. Eine schriftliche Meldung ist leichter nachvollziehbar als ein mündliches Gespräch. Möglich wäre zum Beispiel die Formulierung: „Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung, welche Maßnahmen die Einrichtung bis wann ergreifen wird.“
  • Mehrere Ansprechpersonen ansprechen: Neben dem Pflegepersonal gibt es in vielen Einrichtungen auch eine Patientenbeauftragte oder einen Patientenbeauftragten, eine Heimleitung oder eine interne Beschwerdestelle. Diese Stellen können gezielt angesprochen werden.
  • Aufsichtsbehörde einschalten: Wird auf Beschwerden nicht reagiert, ist es möglich, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden. Gesundheitsämter sind die staatlichen Behörden, die für die Überwachung von Hygiene in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zuständig sind. Eine Meldung dort ist auch während des laufenden Aufenthalts möglich.
  • Kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei und unabhängig zu Rechten im Gesundheitswesen – auch in Fragen rund um Beschwerden gegenüber Einrichtungen. Sie ist telefonisch kostenfrei unter 0800 011 77 22 erreichbar.

Worauf Sie achten können

  • Beschwerden schriftlich einreichen und sich dabei eine Kopie aufbewahren – das sichert die eigene Meldung ab.
  • Nachfragen, ob die Einrichtung eine interne Beschwerdestelle oder eine Patientenbeauftragte bzw. einen Patientenbeauftragten hat.
  • Wenn möglich, gemeinsam mit Mitpatient:innen handeln – mehrere übereinstimmende Meldungen können den Druck auf die Einrichtung erhöhen.
  • Bei ausbleibender Reaktion das zuständige Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde informieren – das ist ein legitimes und wirksames Mittel.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Rehaeinrichtung, stationär
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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