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2024-687

Vertrauen in Krankenhausbehandlung verloren

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Fallbeschreibung:

COPD-Patient im Krankenhaus: Wenn Behandlung schadet

Mein Ehemann wurde von seinem Hausarzt wegen Atemnot und Herzrhythmus-Störungen in ein Klinikum, eingewiesen.

Mein Ehemann ist Kassenpatient, ist seit Jahren an COPD erkrankt. Er befand sich seit Bekanntwerden der Erkrankung in fachärztlicher Behandlung (Lungenfacharzt(Internist(Hausarzt) und hat auch bis zu seinem Renteneintritt Vollzeit weitergearbeitet. Nachdem die stationäre Aufnahme (auf einer Station für „Innere Medizin) erfolgt war, wurde mein Ehemann nach wenigen Tagen zum Röntgen ins Erdgeschoss des Hauses gebracht. Dort „vergaß“ man ihn zeitnah wieder abzuholen. Sehr kurz danach erkrankte mein Ehemann zusätzlich an einer Pneumonie. Es wurden mehrere Antibiotika ausprobiert, keine führte zum Erfolg.

Man wusste nicht weiter und verlegte meinen Ehemann auf die Palliativstation. Man verabreiche ihm täglich und mehrfach „das Opioid „Fentanyl“, das aus einer Uniklinik bezogen wurde. Mein Ehemann war innerhalb weniger Tage für mich nicht mehr ansprechbar, vollkommen abgemagert, und hatte einen Katheter, weil noch eine Blasenentzündung hinzugekommen war.

Einem Lungenfacharzt, der im Krankenhaus tätig ist, wurde kein einziges Mal hinzugezogen, stattdessen wurde er von Ärztinnen behandelt, die offenbar keinerlei lungenfachärztliche Ausbildung nachweisen konnten. Das stelle man sich einmal vor! Man versuchte mich jetzt zu überreden, meinen Mann ins Hospiz abzugeben, sagte: Sie können bei ihm bleiben, wir haben dort auch Zimmer für Angehörige.

Da die Lungenentzündung mittlerweile abgeklungen war, bestand ich darauf, dass mein Ehemann in unsere Wohnung gebracht wird. Dies geschah mit einem Krankentransport. Das Palliativteam (kam auf Anregung des Krankenhauses zu uns ins Haus) bestand darauf, die Medikation alleinverantwortlich fortzusetzen mit Opioiden. Nachdem ich den Hausarzt und Lungenfacharzt meines Ehemannes wieder „an Bord“ geholt hatte, wurden die Opioide umgehend abgesetzt, das Palliativteam nicht mehr gewünscht.

„Was hat man denn mit Ihnen gemacht?“, fragte der Lungenfacharzt meinen Ehemann.
„Da ist einiges schiefgelaufen“, meinte der Hausarzt.

Mein Ehemann hat durch die unsachgemäße Behandlung im Krankenhaus einen erheblichen Teil seines Lungengewebes eingebüßt. Einem engagierten und kompetenten Physiotherapeuten, der meinen Mann zu Hause behandelte, ist es mittlerweile gelungen, ein Minimum an Mobilität wiederherzustellen.

Dennoch: Unser Leben ist stark eingeschränkt, um nicht zu sagen: das alte Leben ist seit dem Krankenhausaufenthalt für immer zerstört. Ich habe lange mit dem Gedanken gespielt, das Krankenhaus zu verklagen, aber mir fehlt schlicht weniger das Geld als die Energie. Die brauchen wir zum Weiterleben.

Gut gelaufen:

Es gibt keinen positiven Aspekt.

Schlecht gelaufen:

Siehe oben.

Verbesserungsvorschläge:

Siehe oben.

Weitere Infos:

Siehe oben.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt und sich sein Zustand im Krankenhaus trotz Behandlung verschlechtert, ist das für alle Beteiligten eine außerordentlich belastende Situation. Angehörige stehen dabei vor der schwierigen Aufgabe, die Versorgung zu beobachten, zu verstehen und – wenn nötig – für die Interessen des Patienten einzutreten, oft ohne medizinisches Fachwissen und in einem Moment großer persönlicher Erschöpfung.

Solche Verläufe können entstehen, wenn verschiedene Faktoren zusammentreffen: eine vorbestehende schwere Erkrankung wie COPD (eine chronische Lungenerkrankung, die die Atemwege dauerhaft verengt), eine zusätzliche Infektion, Schwierigkeiten bei der Auswahl geeigneter Medikamente und Fragen zur Einbindung von Fachärztinnen und Fachärzten mit spezifischem Spezialwissen. Hinzu kann eine Situation kommen, in der Betroffene und Angehörige das Gefühl haben, nicht ausreichend in Entscheidungen einbezogen zu werden.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn Angehörige oder Patientinnen und Patienten das Gefühl haben, dass die Behandlung nicht den erhofften Verlauf nimmt, gibt es Möglichkeiten, aktiv zu werden.

  • Nachfragen, welche Fachrichtungen an der Behandlung beteiligt sind: Bei Erkrankungen wie COPD, die eine spezialisierte Behandlung erfordern, ist es möglich nachzufragen, ob ein Facharzt oder eine Fachärztin der entsprechenden Disziplin – in diesem Fall ein Pneumologe bzw. eine Pneumologin (Lungenfachärztin oder Lungenfacharzt) – in die Behandlung einbezogen wird oder werden kann. Eine mögliche Formulierung: „Mein Mann wird seit Jahren von einem Lungenfacharzt begleitet – ist eine Konsiliaruntersuchung durch die Pulmologie möglich?“
  • Behandlungsplan erfragen und dokumentieren: Angehörige können darum bitten, über den aktuellen Behandlungsplan informiert zu werden – welche Medikamente gegeben werden, welchem Ziel sie dienen und welche nächsten Schritte geplant sind. Eigene Notizen über Gespräche und Beobachtungen können dabei hilfreich sein.
  • Eigene Ärztin oder eigenen Arzt einbeziehen: Der Hausarzt oder die Hausärztin, der oder die einen Patienten über Jahre kennt, kann bei komplexen stationären Verläufen ein wichtiger Ansprechpartner sein – auch während des Krankenhausaufenthalts. Es ist möglich, das Krankenhaus zu bitten, die niedergelassenen Behandlerinnen und Behandler in die Kommunikation einzubeziehen.
  • Bei Unklarheit über eine Verlegung in die Palliativversorgung Fragen stellen: Palliativversorgung (ein Versorgungskonzept, das auf Beschwerdelinderung und Lebensqualität ausgerichtet ist, nicht zwingend auf das Lebensende) kann sinnvoll sein – sie kann aber auch Fragen aufwerfen. Es ist möglich, zu fragen: „Auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen, und welche Alternativen wurden geprüft?“

Worauf Sie achten können

  • Wurde bei einer vorbestehenden Spezialerkrankung ein entsprechend ausgebildeter Facharzt oder eine Fachärztin hinzugezogen?
  • Werden Änderungen in der Medikation – insbesondere der Einsatz von Opioiden (stark wirkende Schmerz- und Beruhigungsmittel) – erklärt und begründet?
  • Haben Angehörige die Möglichkeit, an Gesprächen über den Behandlungsplan teilzunehmen, wenn die Patientin oder der Patient dies wünscht?
  • Ist bekannt, an wen man sich im Krankenhaus wenden kann, wenn Fragen oder Bedenken zur Behandlung bestehen – zum Beispiel an den Patientenfürsprecher oder die Patientenfürsprecherin, die jedes Krankenhaus gesetzlich vorhalten muss?

Sie sind nicht allein

Wenn Sie nach einem belastenden Krankenhausaufenthalt Unterstützung oder eine unabhängige Beratung suchen, ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eine kostenfreie Anlaufstelle – erreichbar unter 0800 011 77 22 (Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).

Ihre Erfahrungen können – anonym und freiwillig – auch auf mehr-patientensicherheit.de gemeldet werden: Jeder Bericht kann dazu beitragen, die Versorgung für andere Patientinnen und Patienten in Zukunft sicherer zu machen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:sonstiger Bereich, Krankenhaus, Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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