2024-1320
Zunächst falsche Diagnose & Entlassung: Rippenprellung statt Subduralhämatom
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Ein Tag nach einem Sturz ruft die 76-jährige Patientin den Notarzt. Sie wird direkt in die Notaufnahme in ein Krankenhaus gebracht. Dort berichtet sie von stärker werdendem Schwindel seit einem Stoß am Kopf vor 6 Wochen und dem Sturz am Vortag. Nach ca. 3 Stunden in der Notaufnahme wird sie mit Diagnose „Rippenprellung“ entlassen.
Krankentransport führt den Rücktransport durch, wollen die Patientin aber nicht allein zuhause lassen, da sie eine allgemeine Verlangsamung, Schwindelanfälle und Koordinationsschwierigkeiten feststellen. Erstmals werden die Angehörigen informiert! Die Patientin wird wieder zurück in die Notaufnahme gebracht. Nach weiteren 2 Stunden in der Notaufnahme trifft der Sohn ein und wird trotz Vorsorgevollmacht und Ausweisung als Sohn nicht zur Mutter gelassen.
Kurz darauf wird die Patientin in der chirurgischen Abteilung wegen der Rippenprellung stationär aufgenommen. Der Sohn möchte mit einem Arzt sprechen. Ihm wird das Gespräch vom Empfang der Notaufnahme verweigert. Daraufhin beschließt eine Pflegekraft, die Patientin zu untersuchen und diagnostiziert mit ernster Miene: „Schilddrüse“. Der Sohn besteht weiterhin auf das Gespräch mit einem Arzt. Auf dem Flur fängt er den diensthabenden Arzt ab und drängt ihn, die Mutter zu sehen.
Die Untersuchung endet mit der Feststellung einer Dehydrierung. Der Sohn besteht darauf, dass dies nicht die Ursache sein könne, die Mutter habe noch vor wenigen Wochen das deutsche Sportabzeichen abgelegt. Der Arzt lässt sich nicht beirren und bleibt bei seiner Diagnose. Kurze Zeit später erbricht die Patientin. Der Sohn fragt nach einer Infusion, welche vom Pflegepersonal zunächst abgelehnt wird („das kann nur ein Arzt entscheiden“).
Auf die vehemente Forderung, dann eben einen Arzt hinzuzuziehen wird schließlich doch eine Infusion gegeben (Die Zugänge lagen schon von der Notaufnahme). Am nächsten Morgen erhält der Sohn einen Anruf, dass sich der Zustand weiter verschlechtert hätte und eine CT-Untersuchung ein beidseitiges Subduralhämatom ergeben hätte. Daraufhin wird die Verlegung in ein Hospital mit Neurochirurgieabteilung veranlasst. Die Patientin ist bereits nicht mehr in der Lage zu gehen, sitzen und hat deutliche Wortfindungsstörungen.
Wenn ältere Menschen nach einem Sturz oder Schlag an den Kopf in die Notaufnahme kommen, stehen medizinische Teams oft unter erheblichem Druck. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass einzelne Symptome im Vordergrund stehen, während andere – möglicherweise ebenso bedeutsame – Zeichen zunächst weniger Beachtung erhalten. Für Betroffene und Angehörige kann das eine sehr belastende Erfahrung sein.
Ein Subduralhämatom (eine Blutansammlung zwischen Gehirn und Schädelknochen) kann sich nach einem Kopfstoß oder Sturz mit zeitlicher Verzögerung entwickeln – manchmal über Stunden oder Wochen. Typische Zeichen sind zunehmender Schwindel, Koordinationsprobleme, Verlangsamung und Wortfindungsstörungen. Diese Symptome sind nicht immer auf den ersten Blick eindeutig zuzuordnen.
Angehörige und Begleitpersonen kennen die betroffene Person oft sehr gut – dieses Wissen kann in der medizinischen Versorgung wertvoll sein.
Wenn Sie oder Angehörige eine ähnliche Situation erlebt haben, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden, die kostenlose und neutrale Beratung anbietet. Auf mehr-patientensicherheit.de ist es außerdem möglich, eigene Erfahrungen anonym zu teilen – damit andere von dem lernen können, was Ihnen widerfahren ist.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
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