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2026-194

Zur Operation massiv gedrängt

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Fallbeschreibung:

Patientenrechte: Wenn Einwilligung zur OP missachtet wird

Mein Vater erhielt in der Klinik aufgrund seiner Blutarmut eine Bluttransfusion. In diesem Zusammenhang empfahl der Chefarzt der Kardiologie der Klinik meinem Vater (Mitte 80) eine neue Herzklappe im TAVI-Verfahren. Weil er bereits an anderen Erkrankungen schwer erkrankt war und ein Kardiologe einer anderen Einrichtung diesen Eingriff aufgrund der Vorerkrankungen meines Vaters nicht empfahl, lehnte mein Vater diesen Eingriff ab. Daraufhin brüllte der Arzt meinen Vater an: „Es sei im egal was andere Ärzte meinten“ und drängte ihn zur Operation. Am nächsten Tag wollte eine Pflegekraft ihn dennoch für eine OP-Voruntersuchung vorbereiten. Mein Vater musste nochmals energisch deutlich machen, dass er keine OP mehr möchte. Es ist eine Unverschämtheit, wie dieser Arzt mit meinem alten und kranken Vater umgegangen ist.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ältere und schwer erkrankte Menschen im Krankenhaus unter Druck gesetzt werden, eine Behandlung anzunehmen, die sie abgelehnt haben, ist das eine belastende Erfahrung – sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen. Das Recht, einen medizinischen Eingriff abzulehnen, gehört zu den grundlegenden Patientenrechten in Deutschland – unabhängig vom Alter oder vom Schweregrad einer Erkrankung.

In Situationen wie dieser können mehrere Faktoren zusammenkommen: unterschiedliche medizinische Einschätzungen verschiedener Fachärzte, ein hoher Zeitdruck im Klinikalltag und Kommunikationsprobleme zwischen Stationen oder Behandlungsteams. Das kann dazu führen, dass eine bereits klar getroffene Entscheidung nicht konsequent weitergegeben oder respektiert wird.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Als Angehörige oder Begleitperson ist es möglich, aktiv dazu beizutragen, dass die Entscheidungen einer Patientin oder eines Patienten gehört und respektiert werden.

  • Entscheidungen schriftlich festhalten: Es ist möglich, eine klare Ablehnung eines Eingriffs gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten schriftlich zu formulieren und darum zu bitten, dass dieses Dokument in der Krankenakte vermerkt wird. Eine mögliche Formulierung wäre: „Mein Vater lehnt den geplanten Eingriff ausdrücklich ab. Wir bitten darum, dass dies in der Akte dokumentiert wird.“
  • Das Gespräch mit der Stationsleitung oder dem Pflegeteam suchen: Wenn eine Entscheidung offenbar nicht an alle Beteiligten weitergegeben wurde, kann ein klärendes Gespräch mit der verantwortlichen Pflegefachkraft oder der Stationsleitung helfen, Missverständnisse zu beseitigen.
  • Patientenfürsprecher oder Beschwerdemanagement einschalten: Die meisten Krankenhäuser verfügen über eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher – das ist eine unabhängige Person, die Patienteninteressen innerhalb der Einrichtung vertreten kann. Auch das klinikinterne Beschwerdemanagement ist eine Anlaufstelle.
  • Bei übergriffigem Verhalten Unterstützung einfordern: Wird eine Patientin oder ein Patient unter unzumutbarem Druck gesetzt oder laut angefahren, ist es möglich, dies direkt anzusprechen und um ein ruhiges, respektvolles Gespräch in Anwesenheit einer Vertrauensperson zu bitten.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können im Voraus festlegen, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf und welche Behandlungen ausdrücklich abgelehnt werden. Diese Dokumente sind rechtlich bindend.
  • Es ist möglich, bei Krankenhausaufenthalten eine Begleitperson zu benennen, die in Gesprächen mit dem medizinischen Personal anwesend ist und die Interessen der Patientin oder des Patienten unterstützt.
  • Eine Notfallkarte oder ein persönliches Informationsblatt mit wichtigen medizinischen Informationen und bestehenden Ablehnungen von Behandlungen kann im Gepäck mitgeführt werden, damit diese Informationen bei Bedarf schnell zugänglich sind.
  • Bei widersprüchlichen Empfehlungen verschiedener Fachärzte ist eine dokumentierte Zweitmeinung hilfreich – sie kann dabei unterstützen, eine fundierte und selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Patientenrechten an – auch in Situationen, in denen Betroffene oder Angehörige das Gefühl haben, nicht respektiert worden zu sein. Eigene Erfahrungen – positive wie negative – lassen sich außerdem anonym auf mehr-patientensicherheit.de melden, damit andere davon lernen können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 80+ Jahre
Art der Einrichtung:Normalstation, Krankenhaus
Geschlecht: keine Angabe

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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