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2024-237

Falsche Diagnose bei Kind mit juckendem Ausschlag

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Fallbeschreibung:

Krätze verkannt: Fehler bei Ferndiagnose per Foto

Unser Kind hatte juckenden Ausschlag mit kleinen Pickeln. Unser Kinderarzt / unsere Kinderärztin möchte wie immer erst per Email ein Foto von dem Ausschlag an den Händen und in der Ellenbeuge haben. Es wir zurück geschrieben, das sind Grasmilben. Und nicht ansteckend. Wir sollen nicht kommen.
4 Wochen später hat sich der Ausschlag so schlimm ausgebreitet, daß wir zum Facharzt / zur Fachärztin sind. Unser Kind hatte die Krätze im schlimmen Ausmaß! Als ich die Kinderarztpraxis darüber informierte, bekamen wir nicht mal eine Antwort darauf.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Wenn ich zum Kinderarzt / zur Kinderärztin möchte, dann sollte die Praxis das akzeptieren. Man kann keine Diagnose per Foto stellen!

Verbesserungsvorschläge:

Keine Angaben

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Kind einen Hautausschlag entwickelt, sind Eltern verständlicherweise besorgt und möchten schnell Klarheit. Einige Praxen nutzen digitale Wege wie die Einsendung von Fotos, um erste Einschätzungen zu geben – ein Ansatz, der in manchen Fällen hilfreich sein kann, in anderen jedoch an seine Grenzen stößt. Hauterkrankungen wie Krätze (eine durch winzige Milben ausgelöste, ansteckende Hauterkrankung) können auf Fotos schwer von harmlosen Beschwerden zu unterscheiden sein und erfordern häufig eine gründliche körperliche Untersuchung.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wenn Eltern unsicher sind, ob eine Ferneinschätzung ausreicht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, aktiv auf eine persönliche Untersuchung hinzuwirken.

  • Es ist möglich, in der Praxis ausdrücklich um einen persönlichen Untersuchungstermin zu bitten – auch wenn zunächst ein Foto erbeten wird. Eine Formulierung wie „Ich wäre gern mit meinem Kind zu einem Termin in die Praxis gekommen, da mir eine persönliche Untersuchung wichtig ist“ kann dabei helfen, diesen Wunsch klar zu äußern.
  • Verschlechtert sich der Zustand trotz einer Einschätzung von außen, kann erneut Kontakt zur Praxis aufgenommen werden – am besten mit einer genauen Beschreibung der Veränderungen und dem ausdrücklichen Hinweis, dass sich die Symptome seit der letzten Rückmeldung deutlich verändert haben.
  • Bei anhaltenden oder sich verschlimmernden Beschwerden ist es möglich, direkt eine dermatologische oder kinderärztliche Facharztpraxis aufzusuchen, auch ohne eine Überweisung abzuwarten.
  • Eltern können sich außerdem an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ihrer Region wenden, wenn sie das Gefühl haben, keinen angemessenen Zugang zur Versorgung zu erhalten. Die KV ist unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 erreichbar.

Worauf Sie achten können

  • Verändert sich ein Ausschlag trotz einer ärztlichen Einschätzung weiter oder breitet er sich aus, ist eine erneute – und wenn möglich persönliche – Vorstellung in einer Praxis sinnvoll.
  • Bei Hautveränderungen, die mit starkem Juckreiz verbunden sind und vor allem nachts schlimmer werden, kann Krätze eine mögliche Ursache sein – ein Hinweis, der in der Kommunikation mit der Praxis erwähnt werden kann.
  • Eltern haben das Recht, eine persönliche Untersuchung ihres Kindes in einer Arztpraxis einzufordern. Eine Ferndiagnose allein auf Fotobasis ersetzt keine körperliche Untersuchung.
  • Wenn eine Rückmeldung der Praxis ausbleibt – etwa nach einer wichtigen Mitteilung über den weiteren Krankheitsverlauf –, ist es möglich, auf einem schriftlichen oder mündlichen Feedback zu bestehen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 5-14 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

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