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2024-966

Leben zerstört durch Fehlmedikation

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Fallbeschreibung:

Fehlmedikation bei Schizophrenie: Wenn Behandlungsfehler Leben zerstören

Mein Sohn (Ende 20), leidet an einer paranoiden Schizophrenie und wurde von mehreren Ärzten durch Behandlungsfehler in einen katastrophalen Zustand versetzt. Nach einer erfolgreichen Therapie an einer psychiatrischen Klinik musste er aus Kapazitätsgründen zu einem niedergelassenen Psychiater wechseln. Dieser bezweifelte die Diagnose und verordnete ihm Medikinet, das psychotische Schübe bis hin zum Suizidversuch auslöste.

Nach einer Zwangseinweisung wechselte in einer anderen Klinik ein Arzt das gut funktionierende Medikament, was in einer Katastrophe endete. Mein Sohn drehte fast durch. Jetzt ist er davon überzeugt, dass alle Psychiater manipuliert sind und ihn vernichten wollen. Er wurde auch viel zu früh entlassen.

Er dümpelt in seinem Wahn vor sich hin und weigert sich, Medikamente zu nehmen. Er war einmal hochbegabt und talentiert. Jetzt kann er nicht mehr arbeiten und lebt von Bürgergeld. Sein Leben ist ruiniert, es gibt keinen Ausweg mehr.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Zwei Fehlmedikationen und -behandlungen, die das Leben eines jungen Mannes ruiniert haben.

Verbesserungsvorschläge:

Patienten nicht aus Kostengründen zu früh aus der Psychiatrie entlassen.

Weitere Infos:

Der behandelnde Arzt war wohl noch in der Ausbildung. So eine Fall darf man so jemanden nicht anvertrauen. Ich kann als Angehörige nichts unternehmen, man sagt mir überall, dass ich dazu nicht berechtigt bin, da mein Sohn volljährig ist.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Angehöriger schwer erkrankt und trotz allem Engagement von außen kein Einfluss auf die Behandlung möglich scheint, ist das eine außerordentlich belastende Situation. Der Schmerz, jemanden leiden zu sehen, ohne eingreifen zu können, ist real – und er verdient Anerkennung.

In Fällen wie diesem – bei einem volljährigen Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung wie einer paranoiden Schizophrenie (einer psychiatrischen Erkrankung, bei der das Denken und die Wahrnehmung der Realität stark beeinträchtigt sein können) – stoßen Angehörige rechtlich und praktisch schnell an Grenzen. Der Gesetzgeber schützt die Selbstbestimmung volljähriger Personen, auch wenn diese krank sind. Das bedeutet: In einer solchen Situation gab es für Angehörige keinen unmittelbaren rechtlichen Spielraum, um in die Behandlungsentscheidungen einzugreifen – das ist wichtig anzuerkennen, und es ist keine Frage des zu wenig Tuns.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Auch wenn direkte Eingriffsmöglichkeiten fehlen, gibt es Schritte, die Angehörige für sich selbst und perspektivisch für den Betroffenen in Betracht ziehen können.

  • Rechtliche Beratung zur Betreuung suchen: Wenn ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ist es möglich, beim zuständigen Amtsgericht eine rechtliche Betreuung zu beantragen. Eine rechtliche Betreuung ist kein Entmündigung – sie ermöglicht es einer vertrauten Person, in bestimmten Bereichen (z. B. Gesundheitssorge) stellvertretend zu handeln. Eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle kann klären, ob das im konkreten Fall infrage kommt.
  • Sozialpsychiatrischen Dienst einschalten: Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) – eine kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen – kann auch ohne Einverständnis des Betroffenen kontaktiert werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort kennen solche Situationen und können Angehörige beraten sowie im besten Fall aufsuchende Hilfe anbieten, also den Betroffenen zu Hause aufsuchen.
  • Eigene Unterstützung in Anspruch nehmen: Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen tragen eine enorme Last. Anlaufstellen wie die Angehörigenverbände der DGSP oder der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) bieten Beratung, Selbsthilfegruppen und praktische Informationen – auch zu rechtlichen Fragen.
  • Behandlungsfehler melden oder prüfen lassen: Wenn der Verdacht besteht, dass Fehler bei der Medikation gemacht wurden, ist es möglich, sich an die Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen der Ärztekammern zu wenden. Das erfordert in der Regel die Mitwirkung des Betroffenen oder einen rechtlichen Auftrag – aber eine erste Beratung darüber, welche Möglichkeiten bestehen, ist oft kostenfrei.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Informationen über das Verfahren zur rechtlichen Betreuung einholen – beim Amtsgericht oder beim Betreuungsverein in der Nähe.
  • Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) der eigenen Stadt oder des Landkreises aufnehmen – dieser ist oft auch für Angehörige direkt ansprechbar.
  • Sich an den BApK (Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen) wenden: www.bapk.de – dort gibt es Beratung und Selbsthilfegruppen speziell für Angehörige.
  • Die eigene Belastung ernst nehmen und psychosoziale Unterstützung für sich selbst in Betracht ziehen – etwa durch Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen für Angehörige.

Sie sind nicht allein

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose, unabhängige Beratung für Patient:innen und Angehörige – auch zu Fragen rund um psychiatrische Behandlungen und mögliche Behandlungsfehler: www.patientenberatung.de. Auf mehr-patientensicherheit.de finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen, damit andere von ähnlichen Situationen erfahren und besser vorbereitet sein können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 15-29 Jahre
Art der Einrichtung:sonstiger Bereich, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

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Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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