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2026-035

Magenspiegelung? Erst in 6 Monaten.

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Fallbeschreibung:

Magendurchbruch trotz Dringlichkeit: Wochenlange Wartezeit

Wegen akuter Magenschmerzen suchte ich meine Hausärztin auf, die mir eine Überweisung mit Dringlichkeitscode für eine Magenspiegelung ausstellte.
Aber damit endet die Geschichte.

Denn weder über die Krankenkasse noch die 116117 noch mittels intensiver Recherche und unzähligen Telefonaten mit allen gastroenterologischen Praxen im 100km Umkreis war ein Termin als Kassenleistung zu erhalten. Frühester Termin war 6 Monate später.
Ich habe den Termin letztlich aus eigener Tasche als Selbstzahler vereinbart. Diesen bekam ich wenige Tage später. Die Diagnose: Magendurchbruch.

Gut gelaufen:

Die „Idee“ mit der zentralen Terminvergabe. Die Kommunikation mit der Hausarztpraxis.

Schlecht gelaufen:

Insbesondere die Kommunikation mit der Krankenkasse war vollkommen sinnlos. Ich erhielt aus Textbausteinen erstellte Schreiben, die letztlich nur aussagten, dass ich halt weitersuchen solle. Der Hohn war die Aufforderung, den Radius zu vergrößern und die möglichen Zeiten zu erweitern. Die Bereitschaft, 100km mit ÖPNV und 24/7 Verfügbarkeit fand ich persönlich eigentlich schon sehr großzügig… Naja und eine zentrale Terminvergabe nützt nichts, wenn man die Arztpraxen so budgetiert, dass Magenspiegelungen sich nicht rentieren.

Verbesserungsvorschläge:

Das Budget muss weg! Grundsätzlich.

Weitere Infos:

Ich empfinde es als Zumutung, dass Patienten keine zeitnahe Diagnostik bekommen, weil „das System“ ihnen den Zugang blockiert. Deutschland gilt als Land mit hervorragendem Gesundheitssystem. Es bleibt aber durch solche Regularien weit hinter seinem Potential zurück. Hier zulande sterben Menschen, weil sie nicht rechtzeitig einen Termin beim Facharzt bekommen. Das ist erbärmlich.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine dringliche Überweisung in der Hand zu halten und trotzdem keinen zeitnahen Termin zu bekommen – das ist eine belastende und beängstigende Erfahrung. Der Fall zeigt, wie strukturelle Hürden im Versorgungssystem dazu führen können, dass selbst Erkrankungen mit ernstem Hintergrund nicht rechtzeitig abgeklärt werden.

In diesem Fall lag eine ärztlich bescheinigte Dringlichkeit vor – und dennoch war ein zeitnaher Termin zur Magenspiegelung (eine Untersuchung, bei der die Speiseröhre, der Magen und der Dünndarm von innen betrachtet werden) als Kassenleistung nicht zu erhalten. Erst eine Zuzahlung aus eigener Tasche ermöglichte die rasche Diagnose – einen Magendurchbruch, der umgehend behandelt werden musste.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer mit einer dringlichen Überweisung keinen zeitnahen Termin bekommt, ist nicht ohne Möglichkeiten – auch wenn das System in solchen Momenten sehr undurchsichtig wirken kann.

  • Den Dringlichkeitscode aktiv benennen: Bei der Terminsuche ist es möglich, den auf der Überweisung vermerkten Dringlichkeitscode ausdrücklich zu nennen – telefonisch wie schriftlich. Eine Formulierung wie „Ich habe eine Überweisung mit Dringlichkeitscode – wie kann ich damit bevorzugt berücksichtigt werden?“ kann dabei helfen, das Anliegen klar zu kommunizieren.
  • Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nutzen: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei dringlichen Überweisungen Anspruch auf Vermittlung eines Fachtermins innerhalb von vier Wochen über die Terminservicestellen (erreichbar unter der Rufnummer 116 117). Es ist möglich, dort explizit auf die Dringlichkeit hinzuweisen und nach dem konkreten Verfahren zu fragen.
  • Die Hausarztpraxis erneut einbeziehen: Wenn die Terminsuche erfolglos bleibt, ist es möglich, die ausstellende Praxis noch einmal zu kontaktieren. In manchen Fällen kann das Praxisteam direkt mit Fachpraxen kommunizieren oder eine stationäre Abklärung – also eine Untersuchung im Krankenhaus – in die Wege leiten.
  • Ambulante Behandlung in einer Klinik anfragen: Viele Krankenhäuser bieten ambulante Fachsprechstunden an. Bei ausbleibenden Facharztterminen kann es sich lohnen, dort direkt nachzufragen – besonders wenn eine ärztlich bestätigte Dringlichkeit vorliegt.

Worauf Sie achten können

  • Lassen Sie sich den Dringlichkeitsgrad auf der Überweisung schriftlich bestätigen – das erleichtert die Kommunikation bei der Terminsuche.
  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt aller Kontaktversuche – diese Dokumentation ist hilfreich, wenn Sie später Unterstützung bei Krankenkasse oder Terminservicestelle suchen.
  • Wenn sich Beschwerden verschlimmern oder neue Symptome hinzukommen, ist es möglich, erneut ärztliche Hilfe zu suchen – auch außerhalb der regulären Sprechzeiten, etwa über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder eine Notaufnahme.
  • Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Terminvermittlung zu unterstützen. Es ist möglich, dort schriftlich und mit Bezug auf die Dringlichkeit nachzufassen – und bei ausbleibender Hilfe die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hinzuzuziehen.

Sie sind nicht allein

Wenn Sie in einer ähnlichen Situation Unterstützung suchen oder Ihre Rechte als Patient:in besser verstehen möchten, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlose und unabhängige Beratung an – erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenlos, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr). Erfahrungen wie diese können außerdem auf mehr-patientensicherheit.de anonym gemeldet werden – denn jeder Bericht trägt dazu bei, auf Versorgungslücken aufmerksam zu machen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Ambulante Praxis, Arztpraxis
Geschlecht: weiblich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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