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2024-1126

Röntgen-Verweigerung nach unzureichender Zahnwurzelkariesbehandlung

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Fallbeschreibung:

Fehlende Röntgendiagnostik beim Zahnarzt – Folgen für den Patienten

Vorgang ist schon 10 Jahre her und mir bei einem Zahnarzt passiert.
Zuerst bekam man kaum einen Termin, obwohl im Gemeindeblatt mit freien Terminen geworben wird. Bei einer späteren Zahnkontrolle wurde dann Karies festgestellt und dann zwar richtigerweise gebohrt, vorher aber nicht geroengt, um Zahnschaden und Art der Karies im Ganzen festzustellen. Nur unzureichend die Karies entfernt und dann bei Beschwerden am nächsten Tagen, da man als Patient merkte, im Zahn geht noch etwas vor sich und es war nicht alles Karies entfernt worden, auch nicht geroengt.

Der Zahnarzt/ Die Zahnärztin ging einfach und sagte, Roentgen ist auch nicht so gesund und er/ sie hat alles ordnungsgemäß entfernt. Das Wochenende war dann dazwischen. Als die Beschwerden weiterhin anhielten, machte er/ sie den Zahn doch nochmal auf,. Bohrte nach und musste eine Wurzelbehandlung durchführen, die später dazu führte, dass ein weiterer Zahn später in sich zusammenbrach, da ganze Versorgungsverestellungen nach der Wurzelbehandlung nicht mehr da waren. Hier waere ein rechtzeitiges Roentgen und ein verstaendigerer Zahnarzt im Vorfeld besser gewesen.

Obwohl der Herr/ die Dame auch ein ausgebildete/r Zahntechniker/in ist und mit Abschluss Zahnmedizin Cum Laude wirbt konnte er/ sie mir auch nicht richtig meine Knirscherschiene ausschneiden. Diese ist zum Gaumen geschlossen. War aber gut, da die nachfolgenden Zahnärzte zusätzlich sehen konnten, was noch so im Vorfeld falsch gelaufen war. Der Zahnarzt/ Die Zahnärztin gibt sich zudem auch noch so aus, als ob er/ sie für psychische Belange auch noch der Experte schlecht hin ist. Dabei verkannte er/sie allerdings die Realität und beherrschte selbst sein Fachgebiet nicht mehr und das sowohl auf Kosten des Patienten als auch auf Kosten der Krankenkasse!

Gut gelaufen:

Praxisteams sind besser als einzeln arbeitende Zahnärzte. Verlasse sofort als Patient die Zahnarztpraxis, wenn der Zahnarzt in Deine Nachbarschaft zieht. Sein Praxisvorgänger*in war zudem ebenfalls wesentlich besser als der Nachfolger.

Schlecht gelaufen:

Entweder beherrscht er/ sie sein Fachgebiet nicht ordnungsgemäß oder er/ sie wollte mich bewusst los werden, da wir in der Nachbarschaft wohnen und er/ sie mehr verbergen möchte.

Verbesserungsvorschläge:

Dass Patienten auch manchmal zu Ihren Behandlungen seitens der Krankenkasse befragt werden und die Krankenkassenmitarbeiterin auch mal einem Patienten glaubt und ernst nimmt.

Weitere Infos:

Qualitätsprüfungen der Kassenärzte auch durch Patientenerfahrungen, denn hier geht es um Kosten, Sicherheit und Gesundheit.

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Zahnschmerzen, die nach einer Behandlung anhalten, sind belastend – körperlich wie emotional. Wenn das eigene Empfinden, dass „noch etwas nicht stimmt“, nicht ernst genommen wird, kann das das Vertrauen in die Behandlung stark erschüttern.

In diesem Fall wurde bei einer Kariesbehandlung zunächst auf eine Röntgenaufnahme verzichtet. Röntgenbilder ermöglichen es Zahnärzt:innen, das Ausmaß einer Karieserkrankung – also des Zahnverfalls durch Bakterien – vollständig zu beurteilen, bevor mit der Behandlung begonnen wird. Als die Beschwerden nach dem Eingriff anhielten und die Patientin erneut vorstellig wurde, blieb eine bildgebende Untersuchung zunächst aus. Erst beim zweiten Nachbohren zeigte sich, dass die Karies nicht vollständig entfernt worden war – es folgte eine Wurzelbehandlung mit langfristigen Folgen für das umliegende Zahngewebe.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer nach einer Zahnbehandlung das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, hat gute Möglichkeiten, aktiv nachzufragen und sich Gehör zu verschaffen.

  • Vor einer Kariesbehandlung ist es möglich, gezielt nach einer Röntgenaufnahme zu fragen – etwa so: „Wäre vor dem Bohren eine Röntgenaufnahme sinnvoll, um das genaue Ausmaß der Karies zu sehen?“ Zahnärzt:innen sind dazu angehalten, den Nutzen einer Aufnahme gegen die geringe Strahlenbelastung abzuwägen – eine Nachfrage dazu ist jederzeit berechtigt.
  • Wenn nach einer Behandlung Schmerzen anhalten oder sich ein Zahn „anders“ anfühlt als erwartet, ist es möglich, einen zeitnahen Kontrolltermin einzufordern und dabei ausdrücklich darum zu bitten, dass der Befund auch bildgebend überprüft wird.
  • Es kann helfen, Beschwerden so konkret wie möglich zu beschreiben – zum Beispiel: „Der Schmerz hat sich seit gestern nicht verändert und tritt auch ohne Druck auf.“ Je genauer die Schilderung, desto leichter fällt es dem medizinischen Personal, sie einzuordnen.
  • Wenn das eigene Anliegen in einer Praxis wiederholt nicht ernst genommen wird, ist ein Wechsel zu einer anderen Zahnarztpraxis oder die Einholung einer Zweitmeinung jederzeit möglich – ohne dass dafür eine Begründung nötig ist.

Worauf Sie achten können

  • Vor größeren Eingriffen am Zahn – etwa bei tiefer Karies – ist eine Röntgenaufnahme in vielen Fällen ein sinnvoller Schritt zur vollständigen Diagnose. Diesen Schritt anzusprechen ist möglich und legitim.
  • Hält ein Schmerz nach einer Zahnbehandlung länger als einen Tag an oder verändert er sich, ist es ratsam, dies der Praxis zeitnah mitzuteilen – telefonisch oder persönlich.
  • Behandlungsunterlagen, Röntgenbilder und Heil- und Kostenpläne (schriftliche Übersichten über geplante Leistungen) können auf Wunsch ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden – das ist ein gesetzlich verankertes Recht.
  • Bei Zweifeln an einer Diagnose oder Behandlung besteht die Möglichkeit, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen – zum Beispiel über die Gutachterstellen der Landeszahnärztekammern oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:Zahnarztpraxis, Ambulante Praxis
Geschlecht: weiblich

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