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2026-227

Propophol ins Gewebe gespritzt

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Fallbeschreibung:

Propofol paravenös: Narkosemittel ins Gewebe gespritzt

Im Zuge einer Magen-Darmspiegelung wurde im rechten Arm ein Zugang gelegt. Vor dem Eingriff wurde das Narkose Mittel Propofol gespritzt.
Innerhalb Sekunden hatte ich große Schmerzen an der Einspritzstelle.
Es bildete sich auch sofort eine Beule am rechten Ellbogen.
Die Pflegekraft und der Arzt reagierten zügig…….sagten es tut ihnen leid. Der Zugang war nicht richtig gelegt worden .
Der Vorgang wurde am linken Arm wiederholt und klappte problemlos.

Nach der Spiegelung tat der rechte Arm sehr weh, was ich auch kundtat.
Reaktion: Heparin Salbe verwenden und kühlen. Kann ein paar Tage dauern , vergeht aber von selbst wieder.

Einen Tag später immer noch eine dicke , sehr schmerzhafte Beule am rechten Ellbogen.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Der Vorfall wurde als problemlos abgetan

Verbesserungsvorschläge:

Aufklärung über die weiteren Auswirkungen

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Eine Magenspiegelung oder Darmspiegelung ist ein routinemäßiger Eingriff – doch auch bei vertrauten Abläufen können unerwartete Komplikationen auftreten. Wenn ein Venenzugang (eine kleine Kanüle, die in eine Vene eingeführt wird, um Medikamente zu verabreichen) nicht korrekt liegt, kann das Narkosemittel statt in die Vene ins umliegende Gewebe gelangen. Das ist schmerzhaft und kann zu Schwellungen führen, die noch Tage nach dem Eingriff spürbar sind.

In einer solchen Situation ist es wichtig zu wissen: Das Austreten von Propofol ins Gewebe – medizinisch als Paravasat bezeichnet – ist eine bekannte Komplikation, über deren möglichen weiteren Verlauf Betroffene sachlich informiert werden können. Dass dies im beschriebenen Fall nicht ausreichend geschah, ist nachvollziehbar belastend.

Was in einer ähnlichen Situation helfen kann

Wer nach einem Eingriff anhaltende Schmerzen oder eine Schwellung bemerkt, hat gute Möglichkeiten, aktiv nachzufragen und auf Klärung zu bestehen.

  • Es ist möglich, bei anhaltenden Beschwerden gezielt nach einer ärztlichen Einschätzung zu fragen – auch wenn zunächst Entwarnung gegeben wurde. Eine Formulierung wie „Meine Beschwerden sind heute noch genauso stark wie gestern – ich würde gerne wissen, ab wann das ein Zeichen ist, dass ich erneut eine Praxis oder eine Notaufnahme aufsuchen sollte“ macht das Anliegen konkret und sachlich.
  • Es kann hilfreich sein, vor der Entlassung nach schriftlichen oder mündlichen Informationen zu fragen: Welche Beschwerden sind normal? Wann ist ärztliche Kontrolle nötig? Diese Nachfrage ist jederzeit berechtigt.
  • Hält die Schwellung oder der Schmerz länger als ein bis zwei Tage an oder wird er stärker, ist es möglich, eigenständig eine hausärztliche Praxis aufzusuchen – ohne auf eine Rückmeldung der behandelnden Einrichtung warten zu müssen.
  • Eigene Beobachtungen lassen sich kurz notieren – zum Beispiel wann der Schmerz begann, wie groß die Schwellung ist und ob sie zu- oder abnimmt. Solche Aufzeichnungen können bei einem Folgetermin hilfreich sein.

Worauf Sie achten können

  • Schwellung oder Rötung an der Einstichstelle, die nach 24 Stunden nicht abnimmt oder sich vergrößert, ist ein Grund für eine ärztliche Kontrolle.
  • Vor der Entlassung nach einem Eingriff ist es möglich, gezielt zu fragen: „Welche Beschwerden sind normal, und wann sollte ich ärztliche Hilfe suchen?“
  • Hitzegefühl, zunehmende Rötung oder Taubheit rund um die Einstichstelle können Hinweise auf eine stärkere Gewebereizung sein und verdienen ärztliche Aufmerksamkeit.
  • Wer sich nach einem Eingriff nicht ausreichend informiert fühlt, kann – auch nachträglich – in der Einrichtung anrufen und um ein Gespräch oder eine schriftliche Auskunft bitten.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Patientin oder Patient
Alter: 50-69 Jahre
Art der Einrichtung:Pflege, Krankenhaus, sonstiger Bereich, Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
Geschlecht: weiblich

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