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2024-281

Unterlassene Hilfe innerhalb des Krankenhauses mit Todesfolge

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Fallbeschreibung:

Herzinfarkt im Krankenhaus: Verzögerte Notfallversorgung

Was nutzt es wenn ich hier nicht schreibe dass der Vorfall innerhalb eines bestimmten kleineren Krankenhaus passierte…
Aber gut, Unser Vater, Mann und Opa wurde privat im PKW ins Krankenhaus gefahren nachdem ihm unwohl war. Es wurde nicht der Rettungsdienst gerufen weil es nicht danach aussah als sei es dringlich oder gar ein Herzinfarkt. Er ging selbst und auf beiden Beinen ins Krankenhaus auf der Suche nach Hilfe um zu sehen was denn los ist. Im Krankenhaus, nach/bei der Anmeldung wurde ihm schwummrig und er brach letztlich hinter dem Empfang zusammen.
Helfer gab es weit und breit keine. Ein Herzinfarkt. Jemand kam zur Hilfe, konnte aber allein nichts machen.

Man rief dann Hilfe die nach ca. 20 Minuten(?) endlich/erst kam, das war wohl die Frühschicht die angefangen hatte. Es wurde auf einem Bett/Liege (welches ja weich ist) HLW durchgeführt, die half natürlich nicht und kam sowieso schon zu spät um Schlimmeres abzuwenden. Es ist mir nicht bekannt ob ein AED eingesetzt wurde, aber meines Wissens kamen solche speziellen Geräte erst später zum Einsatz, da waren schon 30 Minuten vergangen. Alles zu spät. Herzinfarkt mit Todesfolge im Krankenhaus.

Die traurige Geschichte wie man in Deutschland gehen ins Krankenhaus kommt und liegend wieder hinaus liegt nun schon einige Jahre zurück.
Hinterher hat man uns in unserer Wut aus nichtverstehen und Verzweiflung versucht uns mit Ausreden und Ausflüchten abzuspeisen… Warum erst niemand da war, warum die herbeigerufenen Ärzte so lange brauchten, warum die HLW dann nutzlos auf falschem Untergrund durchgeführte wurde und erst ganz zum Schluß mit Geräteunterstützung auch nichts mehr zu retten war.

Die Trauer ist immer noch da, und es bleibt die Erkenntnis dass man unbedingt den RTW+Notarzt rufen sollte wenn man nicht im Krankenhaus auf einem Flur elend verrecken möchte. Diese Erkenntnis half leider nichts. Es bleibt das traurige Erwachen wie schlecht es wirklich um das deutsche Gesundheitssystem steht, es liegt selbst im Sterbebett.

Gut gelaufen:

nichts, rein garnichts

Schlecht gelaufen:

Der Schichtwechsel am Sonntag um ca. 4:30-5:00 Uhr war nicht überlappend mit Personal besetzt. Es war NIEMAND da. Die Nachtschicht war offenbar weg, die Frühschicht noch nicht erreichbar. Erst nach 30 Minuten waren Ärzte vor Ort die „helfen“ konnten.

Verbesserungsvorschläge:

Personalverfügbarkeit/Notfallpersonal vorhalten, denn man geht ja nicht zum Sterben ins Krankenhaus, eigentlich…

Weitere Infos:

Am Ende haben wir nichtmal einen Bericht zum Vorfall erhalten/bekommen, Gott weiß was dann darin geschrieben wurde um zu vertuschen dass das Krankenhaus „Scheiße“ gebaut hat. Im Grunde ist die Frage ob wir Schmerzensgeld hätten einklagen können/sollen. Der Tod hat eine riesen Lücke ins Familiengefüge gerissen. Die ganze Familie hat es Jahrelang heruntergezogen, niemand konnte es verstehen. Kann/sollte man in so einem Fall auf Schmerzensgeld klagen, und sei es nur damit aufgeklärt wird, wie es soweit kommen konnte?

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Dieser Fall beschreibt den Verlust eines Vaters, Mannes und Großvaters – und die tiefe Erschütterung, die eine solche Erfahrung in einer Familie hinterlässt. Die Trauer, die Wut und das Unverständnis, die Angehörige in solchen Momenten empfinden, sind vollkommen nachvollziehbar.

Was hier beschrieben wird, ist eine Situation, in der ein Mann eigenständig und auf eigenen Beinen ein Krankenhaus aufsuchte – und in der dann innerhalb der Einrichtung keine ausreichende Notfallversorgung verfügbar war. Für ihn selbst gab es in dem Moment, als er kollabierte, keinen realistischen Spielraum zum Eingreifen. Das ist wichtig anzuerkennen: Was danach geschah, lag nicht in seiner Hand und nicht in der Hand seiner Familie, die ihn begleitete.

Was Angehörige oder Begleitpersonen in einer ähnlichen Situation tun können

  • Wer jemanden ins Krankenhaus begleitet und bemerkt, dass sich der Zustand der Person verschlechtert, kann sofort und laut auf sich aufmerksam machen – auch wenn das ungewohnt oder unangenehm wirkt. Ein klarer Ruf wie „Ich brauche sofort Hilfe, hier bricht jemand zusammen!“ kann dazu beitragen, dass Personal schneller reagiert.
  • Begleitpersonen können aktiv nach dem Standort des nächsten Defibrillators (ein Gerät zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen, kurz AED) fragen – viele Krankenhäuser haben diese gut sichtbar angebracht. Wer weiß, wo er sich befindet, kann im Notfall wertvolle Sekunden sparen.
  • Wenn sich jemand im Wartebreich oder am Empfang unwohl fühlt, ist es möglich, direkt zu verlangen, sofort zu einem Behandlungsraum gebracht zu werden – auch ohne Termin oder abgeschlossene Anmeldung. Ein Satz wie „Diese Person braucht jetzt sofort ärztliche Aufmerksamkeit“ kann helfen, den Ernst der Lage zu kommunizieren.
  • Grundkenntnisse in der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) – also dem Drücken auf den Brustkorb zur Aufrechterhaltung des Kreislaufs – lassen sich in Erste-Hilfe-Kursen erlernen. Dieses Wissen kann in den ersten Minuten eines Herzstillstands entscheidend sein, wenn noch kein medizinisches Personal vor Ort ist.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Bei Beschwerden, die auf ein ernstes Herzproblem hindeuten könnten – etwa Brustschmerzen, Schwindel, Atemnot oder Ausstrahlung in Arm oder Kiefer – ist es möglich, direkt den Notruf 112 zu wählen. Der Rettungsdienst kann bereits auf dem Weg mit der Behandlung beginnen, was in Krankenhausfluren nicht immer möglich ist.
  • Eine Notfallkarte oder ein digitales Notfalldatenblatt (z. B. in der elektronischen Gesundheitskarte oder als Ausdruck im Portemonnaie) mit wichtigen Informationen zu Vorerkrankungen und Medikamenten kann Helfenden im Ernstfall schnell wichtige Hinweise geben.
  • Wer chronisch erkrankt ist oder ein erhöhtes Risiko für Herzprobleme kennt, kann mit der Hausarztpraxis besprechen, welche Symptome einen sofortigen Notruf rechtfertigen – und diese Information auch an Angehörige weitergeben.
  • Bei Unsicherheit darüber, ob rechtliche Schritte möglich oder sinnvoll sind, können sich Betroffene kostenlos an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Die UPD berät auch zu Fragen rund um Behandlungsfehler, Akteneinsicht und rechtliche Möglichkeiten – ohne Druck und ohne Kosten.

Sie sind nicht allein

Wer nach einem solchen Erlebnis Fragen hat – ob zur medizinischen Aufarbeitung, zur Einsicht in Krankenunterlagen oder zu rechtlichen Möglichkeiten – kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden (www.patientenberatung.de). Weitere Informationen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen anonym zu melden, finden sich auf mehr-patientensicherheit.de – damit solche Fälle sichtbar bleiben und zur Verbesserung der Versorgung beitragen können.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 70-79 Jahre
Art der Einrichtung:Krankenhaus, sonstiger Bereich
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:

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