2026-213
Beratungsfehler Schmerzmedikation
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Ich bin Herzinsuffizienzpatient und suchte nach einem geeigneten Schmerzmittel für mich da ich kein Ibuprofen nehmen darf. Ich schilderte mein Anliegen meinem Apotheker und erwähnte, dass Novamin meine beschriebenen Schmerzen verstärkte und die Potenz von Paracetamol nicht reichte. Ich fragte nach Alternativen und erhielt die Empfehlung zu Diclofenac. Ich erwarb das Mittel prüfte aber zur Sicherheit noch mal Beipackzettel und Fachinformation. Dabei stieß ich auf einen Rote Hand Brief für entsprechende Indikation. Ich legte dies dem Apotheker der Apotheke vor und er sagte mir, es gehe auf dem Zettel nicht um das von mir erworbene Präparat (der Brief benannte eindeutig Diclofenac) aber aufgrund der Kontraindikation verstehe er, dass ich mich unwohl fühlte und gewährte mir „aus Kulanz“ die Rücknahme…
Wer mit einer Vorerkrankung nach einem geeigneten Schmerzmittel sucht, ist auf eine sorgfältige Beratung angewiesen – und vertraut darauf, dass mögliche Risiken dabei geprüft werden. Es kann vorkommen, dass eine Empfehlung trotzdem nicht zur individuellen Situation passt, zum Beispiel weil Vorerkrankungen oder bestehende Medikamente im Beratungsgespräch nicht vollständig berücksichtigt werden.
Diclofenac – ein entzündungshemmendes Schmerzmittel aus der Gruppe der nicht-steroidalen Antirheumatika – gilt für Menschen mit Herzinsuffizienz (einer eingeschränkten Herzpumpfunktion) als kontraindiziert, das heißt: seine Anwendung ist in dieser Situation medizinisch nicht empfohlen oder verboten. Diese Information ist in offiziellen Hinweisdokumenten festgehalten, darunter sogenannte Rote-Hand-Briefe – das sind behördlich veranlasste Sicherheitsmitteilungen, die Fachpersonal und Öffentlichkeit über ernste Risiken eines Medikaments informieren.
Wer eine Vorerkrankung hat und ein neues Schmerzmittel sucht, kann verschiedene Schritte unternehmen, um sich zusätzlich abzusichern.
Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt.
Jeder einzelne Bericht hilft die Patientensicherheit zu verbessern und konkrete Tipps daraus abzuleiten. Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Berichte veröffentlichen und individuell kommentieren. Wir sichten aber jeden einzelnen Bericht und aus jedem Fall nutzen wir wichtige Inhalte für unsere Tipps, Fokusfälle und Erklärfilme. Die bisher erstellten Dokumente auf Basis Ihrer Fälle finden Sie hier:
Patient erhielt nach Knie-OP Schmerzmittel, die mit seiner Dauermedikation unverträglich waren – obwohl er vorab darauf hinwies. Ein Fall über Arzneimittelsicherheit.
Fall lesen →Ein Patient mit Diabetes erlebte eine schwere Unterzuckerung nach Verschreibung von Forxiga und Metformin – ohne Berücksichtigung seiner Vorerkrankungen.
Fall lesen →Schwere Symptome, langer Leidensweg: Wie eine unerkannte Schilddrüsenerkrankung zu gefährlichen Verzögerungen führte. Ein Fall zur Patientensicherheit.
Fall lesen →Ein Patient erhält nach dem Krankenhaus kein Rezept für ein lebenswichtiges Medikament – obwohl eine günstigere Alternative vorliegt. Ein Fall.
Fall lesen →Ein Mann erhielt jahrelang Benzodiazepine, obwohl der Arzt ihn kaum sah. Ein Fall über Rezeptausstellung, Abhängigkeit und Entzug.
Fall lesen →Ein Patient erhielt monatelang verbotene Schmerzmittel – weil Niereninsuffizienz und Kontraindikation im Arztbrief fehlten. Was dieser Fall lehrt.
Fall lesen →Ein Patient nimmt Atorvastatin ohne Aufklärung über Risiken – mit schweren Folgen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig Medikamentenaufklärung ist.
Fall lesen →Ein 83-Jähriger mit schwerer Herzerkrankung erhält trotz bekannter Unverträglichkeit Nustendi – mit gravierenden Folgen. Ein Fall zur Arzneimittelsicherheit.
Fall lesen →Zwei neue Medikamente gleichzeitig – doch sie durften nicht kombiniert werden. Ein Fall über Wechselwirkungen und die Bedeutung von Beipackzetteln.
Fall lesen →Ein Psychiater verschrieb ein Antipsychotikum, obwohl eine Therapeutin ein anderes Mittel empfahl. Was lief schief? Dieser Fall zeigt, wie wichtig Aufklärung ist.
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Die Betriebskrankenkassen:
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