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2024-1089

Falsche Bewertung der Dringlichkeit / Depression, akute Krise

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Fallbeschreibung:

Depression: Falsche Dringlichkeitsbewertung bei Klinikaufnahme

Mein Bruder hat derzeit eine akute psychische Krise. Er leidet unter chronischen Depressionen und unter Angst- und Zwangsstörungen. Er war deswegen sechs Wochen lang in stationärer Behandlung, wurde dann nach Hause entlassen, allerdings ohne Anschluss an die Tagesklinik, Kontakt zum Sozialdienst oder einem anderen „Sicherheitsnetz“. In der Folge verschlechterte sich sein Zustand innerhalb weniger Tage wieder so sehr, dass er in die Klinik zurückkehren wollte. Dies wurde ihm vor Entlassung ausdrücklich als Möglichkeit angeboten. Bei der erneuten Aufnahme verweigerte ihm die Ärztin vom Dienst diese Möglichkeit jedoch. Es ginge ihm schließlich nicht schlecht genug, was ich für eine absolute Fehlannahme halte. Mein Bruder musste all seine Kräfte aufbringen, um für die Aufnahme einzustehen, was ich in Anbetracht seines Zustandes für unhaltbar und unverantwortlich halte. Er wurde daraufhin auf eine andere Station als zuvor aufgenommen und muss sich dort nun erneut einleben. Es finden kaum Therapien / Gespräche mit Psychologen oder Psychiatern statt und er ist weitesgehend sich selbst überlassen. Auch die Unterschiede, die zwischen Privat- und Kassenstation gemacht werden, sind signifikant.

Gut gelaufen:

Keine Angaben

Schlecht gelaufen:

Verbesserungsvorschläge:

Patienten, die es trotz Depression schaffen, sich um Hilfe zu bemühen, sollte diese Hilfe nicht verwehrt werden. Im Gegenteil: Sie sollten, wenn sie den Weg in die Klinik nach vielem Ringen angehen, dort in ein funktionierendes Hilfsnetz aufgenommen werden, inklusive guter Sozialarbeit, die für eine sicheres Leben im Alltag sorgt.

Weitere Infos:

Keine Angaben

Präventionsmaßnahmen:

Was in solchen Situationen passieren kann

Wenn ein Mensch mit einer schweren Depression den Schritt zurück in die Klinik wagt, kostet ihn das oft alle verfügbaren Kräfte. Dass dieser Schritt dann auf Ablehnung stößt oder dass nach einer Entlassung kein stabiles Unterstützungsnetz bereitsteht, kann für Betroffene und ihre Angehörigen eine tiefe Erschütterung bedeuten.

Entlassungen aus der psychiatrischen Behandlung sind dann besonders riskant, wenn sie nicht in ein sogenanntes Nachsorgenetz eingebettet sind – also ohne Anbindung an eine Tagesklinik, ambulante Psychiatrie, Psychotherapie oder den Sozialdienst. In solchen Momenten sind es häufig Angehörige, die als einziges Sicherheitsnetz übrig bleiben – eine Rolle, die ohne eigene Unterstützung kaum zu tragen ist.

Was Angehörige oder Begleitpersonen tun können

Wer einen nahestehenden Menschen in einer solchen Situation begleitet, kann auf verschiedene Weise unterstützend tätig werden – auch gegenüber dem Behandlungsteam.

  • Bei einer Wiederaufnahme ist es möglich, als Begleitperson anwesend zu sein und die Situation gemeinsam zu schildern. Ein konkreter Hinweis kann helfen: „Mein Bruder wurde bei der Entlassung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er jederzeit zurückkehren kann – das wurde ihm damals so zugesagt.“ Das Benennen früherer Absprachen kann die Einschätzung der aufnehmenden Fachperson beeinflussen.
  • Es ist möglich, nach einer Ansprechperson im Sozialdienst der Klinik zu fragen – sowohl bei der Entlassung als auch bei einer erneuten Aufnahme. Sozialdienste können dabei helfen, Anschlussversorgung zu organisieren und Lücken im Hilfsnetz zu schließen.
  • Wenn der Eindruck entsteht, dass die Dringlichkeit einer Situation nicht angemessen bewertet wird, ist es möglich, dies ruhig und direkt anzusprechen – zum Beispiel gegenüber einer Stationsleitung oder einem ärztlichen Beschwerdemanagement der Klinik.
  • Angehörige können sich auch selbst Unterstützung suchen: Die Angehörigenverbände der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) sowie die NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) bieten Beratung und Austausch für Menschen, die psychisch erkrankte Angehörige begleiten.

Für die Zukunft: Was sich vorbereiten lässt

  • Vor einer Entlassung aus der psychiatrischen Behandlung ist es möglich zu fragen: „Welche konkreten Anlaufstellen gibt es ab dem ersten Tag nach der Entlassung?“ – und sich diese schriftlich geben zu lassen.
  • Eine sogenannte Krisenvereinbarung (auch psychiatrische Patientenverfügung genannt) kann im Vorfeld gemeinsam mit dem Behandlungsteam erstellt werden. Sie hält fest, wie in einer Krise verfahren werden soll – auch bezüglich einer möglichen Wiederaufnahme.
  • Eine Vollmacht kann es Angehörigen ermöglichen, im Krisenfall im Namen des Betroffenen zu handeln – etwa Informationen einzuholen oder bei Aufnahmegesprächen aktiv mitzuwirken.
  • Es ist möglich, bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) eine kostenfreie Beratung in Anspruch zu nehmen – auch zu Fragen der psychiatrischen Versorgung und zu Rechten im Aufnahmeprozess. Die UPD ist erreichbar unter 0800 011 77 22 (kostenfrei, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).

Sie sind nicht allein

Situationen wie diese zeigen, wie wichtig verlässliche Übergänge in der psychiatrischen Versorgung sind – und wie belastend es ist, wenn sie fehlen. Wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben, können Sie diese auf mehr-patientensicherheit.de anonym berichten – damit solche Versorgungslücken sichtbar werden und zur Verbesserung beitragen.

Hinweis: Die Vorschläge zu den Präventionsmaßnahmen wurden mit KI-Unterstützung erstellt. 

Infos zum Fall:

Perspektive: Angehörige oder Angehöriger einer Patientin oder eines Patienten
Alter: 30-49 Jahre
Art der Einrichtung:sonstiger Bereich, Krankenhaus
Geschlecht: männlich

Vielen herzlichen Dank für Ihren wichtigen Fallbericht!

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